Aufstellen eines Mobilehome, Günztalstraße 12, Gemarkung Deisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Vorgesehen ist die Errichtung eines Mobilhome. Das geplante Vorhaben liegt 1,15m von der Ortstraße „Günztalstraße“ entfernt. Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Das Bauvorhaben hält somit die geltenden Abstandsflächen ein.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Gemeinde wünscht sich einen größeren Grenzabstand.
Bauvoranfrage Gestaltung Wohnhaus Fl.Nr. 68/5, Gemarkung Unterbleichen
Bereits am 15.10.2020 als Bauvoranfrage behandelt.
Die Bauherrschaft hat verschiedene Varianten ausgearbeitet, die nun der Gemeinde zur Ansicht vorliegen.
Variante 1:
Garage mit Flachdach, Gaube nördlich am Haus (max. 3,5 m), Vorbau südlich am Haus
Variante 2:
Garage mit Flachdach, Haus mit Satteldach und 2 Vollgeschossen
Die Gemeinde Deisenhausen stellt das Einvernehmen für Variante 1 in Aussicht, mit den dazugehörigen Befreiungen, welche das Landratsamt vorgestellt hat. Die Dachneigung soll wie im Bebauungsplan vorgegeben ausgeführt werden.