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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 2/2023
Deisenhausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Dezember 2022

Aufstellen eines Mobilehome, Günztalstraße 12, Gemarkung Deisenhausen

Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Vorgesehen ist die Errichtung eines Mobilhome. Das geplante Vorhaben liegt 1,15m von der Ortstraße „Günztalstraße“ entfernt. Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Das Bauvorhaben hält somit die geltenden Abstandsflächen ein.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die Gemeinde wünscht sich einen größeren Grenzabstand.

Bauvoranfrage Gestaltung Wohnhaus Fl.Nr. 68/5, Gemarkung Unterbleichen

Bereits am 15.10.2020 als Bauvoranfrage behandelt.

Die Bauherrschaft hat verschiedene Varianten ausgearbeitet, die nun der Gemeinde zur Ansicht vorliegen.

Variante 1:

Garage mit Flachdach, Gaube nördlich am Haus (max. 3,5 m), Vorbau südlich am Haus

Variante 2:

Garage mit Flachdach, Haus mit Satteldach und 2 Vollgeschossen

Die Gemeinde Deisenhausen stellt das Einvernehmen für Variante 1 in Aussicht, mit den dazugehörigen Befreiungen, welche das Landratsamt vorgestellt hat. Die Dachneigung soll wie im Bebauungsplan vorgegeben ausgeführt werden.