Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Seniorenfachstelle des Landratsamtes Günzburg hat eine Bürgerbefragung bei Bürgern über 60 Jahre durchgeführt. Hierfür erhielt jeder 3. Bürger unserer Gemeinde einen Fragebogen. Von den 125 versandten Fragebögen kamen 68 zurück.
Der Gemeinderat nahm von der Auswertung Kenntnis.
Als Ergebnis lässt sich zusammenfassen, dass über 75 % zuhause wohnen, 41 % Bäcker/ Metzger/ Lebensmittelgeschäft vermissen und auch die Versorgung mit Hausärzten, Apotheken und Therapieangeboten wird gewünscht.
Wegen der angehenden Renaturierungsmaßnahmen muss bis 28.02.2023 im Froschgraben der Bewuchs auf Stock gesetzt werden.
Bis 28.02.2023 muss im Bereich des geplanten Radweges am Oberrieder Weiher der Bewuchs auf Stock gesetzt werden.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Parksituation am Oberrieder Weiher nach wie vor angespannt ist und eine Lösung angestrebt werden soll.