Info Genehmigungsfreistellung: Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Fl.Nr. 1520/11, Gemarkung Ebershausen
Für das Bauvorhaben „Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage“ in Ebershausen, wurde eine Genehmigungsfreistellung erteilt, da alle Anforderungen eingehalten werden.
Jahresrechnung 2022
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ebershausen hat am 27.11.2023 unter Vorsitz der Ausschussvorsitzenden die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 in Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach stichprobenmäßig örtlich geprüft. Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung der Kämmerin aufgeklärt werden.
Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2022
Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2022 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 der Gemeinde Ebershausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
| Verwaltungshaushalt | Einnahmen | EUR 1.222.416,03 |
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| Ausgaben | EUR 1.222.416,03 |
| Vermögenshaushalt | Einnahmen | EUR 1.009.733,29 |
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| Ausgaben | EUR 1.009.723,29 |
Der Schuldenstand per 31.12.2022 wurde mit — EUR 0,00 festgestellt.
Der Stand der Rücklagen betrug zum 31.12.2022 — EUR 2.015.994,91.
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderates genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss GR Alexandra Jäckle trägt vor.
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen. Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Harald Lenz stimmt wg. persönlicher Beteiligung nicht mit ab.
Winterdienst auf dem Radweg Ebershausen-Hairenbuch
Die Gemeinden Ebershausen und Waltenhausen sind laut der Vereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für den Winterdienst auf dem Radweg Hairenbuch-Ebershausen zuständig. Für eine wirtschaftliche Durchführung des Winterdienstes wird der Räum- und Streudienst nur durch eine Kommune durchgeführt.
Die Abrechnung des Winterdienstes an die jeweils andere Gemeinde erfolgt bisher und künftig anhand der geleisteten Arbeitsstunden laut Regiebericht. Das verwendete Streusalz wird mit 100 kg je 15 Minuten Streudienst abgerechnet.
Die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) stellt der jeweils beteiligten Gemeinde den Kostenanteil jährlich in Rechnung.
Durch die Anwendung des §2b Umsatzsteuergesetz ist für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg der Abschluss einer Zweckvereinbarung sinnvoll.
Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Winterdienst auf dem Radweg Ebershausen-Hairenbuch vom 01.01.2023 bis 30.11.2023
Die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Ebershausen - Hairenbuch erfolgte von 2017 bis November 2023 durch die Gemeinde Waltenhausen. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.11.2023 soll mit der Gemeinde Waltenhausen eine Zweckvereinbarung abgeschlossen werden (siehe Anlage).
Der Gemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Waltenhausen für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Ebershausen - Hairenbuch zu.
Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Winterdienst auf dem Radweg Ebershausen-Hairenbuch ab 01.12.2023
Die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Ebershausen - Hairenbuch erfolgt ab Dezember 2023 durch die Gemeinde Ebershausen. Hierfür soll mit der Gemeinde Waltenhausen eine Zweckvereinbarung abgeschlossen werden (siehe Anlage).
Der Gemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Waltenhausen für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Ebershausen – Hairenbuch zu.
Sonstiges
GR Alexandra Jäckle hat im Zuge der Prüfung der Jahresrechnung 2022 festgestellt, dass die Kosten für die Messung der Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu hoch sind. Eine Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben. Bürgermeister Harald Lenz informiert, dass aus diesem Grund bereits 2023 nur noch jeden 2. Monat im Jahr Kontrollen stattfanden.
Er sagt zu, in der Januarsitzung eine Zusammenstellung der Kosten für 2023 vorzulegen, so dass über das weitere Vorgehen beraten werden kann. Gleichzeitig werden die Ergebnisse der Messstellen dem GR präsentiert werden.
Das gemeindliche Gerät zur Geschwindigkeitsanzeige wird zur Überprüfung eingeschickt.
2. Bürgermeister Johann Dreher informiert, dass eine Bürgerin Schlachtabfälle beim Schleipfbach gefunden hat. Bürgermeister Harald Lenz äußert sich verärgert über die Ablagerungen und wird sich der Sache annehmen.