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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 2/2024
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Hundesteuer 2024

Für die Veranlagung der Hundesteuer bitten wir alle Hundebesitzer, sofern dies noch nicht geschehen ist, ihre Hunde anzumelden oder gegebenenfalls abzumelden. Anmeldepflichtig sind alle Hunde, die

  • 4 Monate alt sind,
  • 3 Monate in der Gemeinde sind,
  • von auswärts in das Gemeindegebiet zugezogen sind (auch wenn der Hund am bisherigen Wohnort schon versteuert wurde)

Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung kann zu Steuernachberechnung und zu Ordnungsstrafen führen. An- bzw. Abmeldungen werden im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, (08282/88996-14 oder per Fax 08282/88996-22) entgegengenommen. Die entsprechenden Formulare stehen Ihnen auch im Internet www.vg-krumbach.de im Bereich „Service-Formulare“ zur Verfügung.