Für die Veranlagung der Hundesteuer bitten wir alle Hundebesitzer, sofern dies noch nicht geschehen ist, ihre Hunde anzumelden oder gegebenenfalls abzumelden. Anmeldepflichtig sind alle Hunde, die
Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung kann zu Steuernachberechnung und zu Ordnungsstrafen führen. An- bzw. Abmeldungen werden im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, (08282/88996-14 oder per Fax 08282/88996-22) entgegengenommen. Die entsprechenden Formulare stehen Ihnen auch im Internet www.vg-krumbach.de im Bereich „Service-Formulare“ zur Verfügung.