Winterdienst auf dem Radweg Hairenbuch - Ebershausen
Die Gemeinden Ebershausen und Waltenhausen sind laut der Vereinbarung mit dem Landkreis Günzburg für den Winterdienst auf dem Radweg Hairenbuch-Ebershausen zuständig. Für eine wirtschaftliche Durchführung des Winterdienstes wird der Räum- und Streudienst nur durch eine Kommune durchgeführt.
Die Abrechnung des Winterdienstes an die jeweils andere Gemeinde erfolgt bisher und künftig anhand der geleisteten Arbeitsstunden laut Regiebericht. Das verwendete Streusalz wird mit 100 kg je 15 Minuten Streudienst abgerechnet.
Die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) stellt der jeweils beteiligten Gemeinde den Kostenanteil jährlich in Rechnung.
Durch die Anwendung des §2b Umsatzsteuergesetz ist für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg der Abschluss einer Zweckvereinbarung sinnvoll.
Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Winterdienst auf dem Radweg Hairenbuch - Ebershausen vom 01.01.2023 bis 30.11.2023
Die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Hairenbuch – Ebershausen erfolgte von 2017 bis November 2023 durch die Gemeinde Waltenhausen. Für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.11.2023 soll mit der Gemeinde Ebershausen eine Zweckvereinbarung abgeschlossen werden. Der Gemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Ebershausen für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Hairenbuch – Ebershausen zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Änderung des §4. Die Geltungsdauer soll auf Ende Mai geändert werden.
Abschluss einer Zweckvereinbarung für den Winterdienst auf dem Radweg Hairenbuch - Ebershausen ab 01.12.2023
Die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Hairenbuch – Ebershausen erfolgt ab Dezember 2023 durch die Gemeinde Ebershausen. Hierfür soll mit der Gemeinde Ebershausen eine Zweckvereinbarung abgeschlossen werden. Der Gemeinderat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Ebershausen für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Radweg Hairenbuch – Ebershausen zu. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Änderung des §4. Die Geltungsdauer soll auf Ende Mai geändert werden.
Anschreiben Regionalverband - Windkraft
Vom Regionalverband Donau-Iller liegt der Gemeinde nun eine neue Suchraumkarte für Vorranggebiete Windkraft vor. Darin sind nun große Teile unseres Gemeindegebiets betroffen. Das von der Gemeinde bereits vorgeschlagene Gebiet ist dabei unberücksichtigt. Bürgermeister Rampp verfasst nun ein Protestschreiben an den Regionalverband und bittet um Änderung der Planung.
Verschiedenes
| • | GR Kolb liegt von 3 Müttern eine Anfrage zur Errichtung einer KiTa-Gruppe in Waltenhausen für die 0-3jährigen Kinder vor. Es soll mit dem LRA abgeklärt werden, ob dies über die Großtagespflege einzurichten ist. |
| • | Eine Erweiterung des Kindergartens um eine zusätzliche Gruppe wurde diskutiert. Im Januar ist die Anmeldezeit für das neue Kindergartenjahr. Danach wird der Bedarf überprüft. |
| • | Die Ortsverbindungsstraße Weiler Loppenhausen wurde bei einem Ortstermin besichtigt. Diese muss zeitnah saniert werden. Grundsätzlich soll für das Gemeindegebiet ein Investitionsplan zur Straßensanierung mit Priorisierung erstellt werden. Zusätzlich soll dafür im Haushaltsplan ein jährliches Budget aufgenommen werden. |