Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen
Bebauungsplan Nr. 16 "Baugebiet Oberwiesenbach Süd" - Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Von Kling Consult wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
10 Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab.
8 Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, brachten jedoch keine Anregungen vor.
4 Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor. Darüber wurde in der Sitzung einzeln beraten und abgestimmt.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
Verfahrensbeschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenbach beschließt den Bebauungsplan Nr. 16 „Baugebiet Oberwiesenbach Süd“ in der Fassung vom 3. August 2023 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 11. Januar 2024 mit der Maßgabe als Satzung, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.