Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art 6 GLKrWG) für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird).
Der/die Gemeindewahlleiter/in und sein/e Stellvertreter/in, der/die Beauftragte und der/Die Stellvertreter/in eines Wahlkreisvorschlags sowie alle Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihre jeweiligen Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstands bestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bürgermeisterkandidat nicht Wahlvorstand sein darf.
Die Position des Beisitzers könnte vom Bürgermeisterkandidat besetzt werden.
Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Kommunalwahl 2026 und eine evtl. Stichwahl. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.
Jahresrechnung 2024
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ebershausen hat am 10.12.2025 unter Vorsitz von Alexandra Jäckle die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 in Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach stichprobenmäßig örtlich geprüft.
Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Barbara Fetschele aufgeklärt werden.
Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2024
Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2024 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 der Gemeinde Ebershausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
| Verwaltungshaushalt | |
| Einnahmen | EUR 1.128.009,09 |
| Ausgaben | EUR 1.128.009,09 |
| Vermögenshaushalt | |
| Einnahmen | EUR 1.832.522,68 |
| Ausgaben | EUR 1.832.522,68 |
Der Schuldenstand per 31.12.2024 wurde mit EUR 0,00 festgestellt.
Der Stand der Rücklagen betrug zum 31.12.2024 EUR 210.755,39.
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr angefallenen über und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats bestätigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung 2024
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2024 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Lenz ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Antrag auf Kostenübernahme des Gammlerclub e.V.
Der Gammlerclub Ebershausen e.V. stellt alljährlich den Christbaum in der Gemeinde auf. Die Kosten belaufen sich auf 70,-- Euro. Der Gammlerclub bittet die Gemeinde in einem Schreiben um Kostenübernahme. Der Gemeinderat Ebershausen bedankt sich für das Aufstellen des Christbaums. Dem Antrag auf Kostenübernahme in Höhe von 70,-- Euro wird zugestimmt.
gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Aufnahme weiterer Kommunen
Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 die Aufnahme der Gemeinden Kutzenhausen (LKR Augsburg) und Rettenbach (LKR Günzburg) sowie der Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel (LKR Günzburg) beschlossen.
Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden. Das gKU besteht derzeit aus 54 Trägerkommunen. Eine Liste der aktuellen Trägerkommunen erhalten Sie im Anhang. Der Gemeinderat von Ebershausen stimmt dem Beitritt der Gemeinden Kutzenhausen (LKR Augsburg) und Rettenbach (LKR Günzburg) sowie der Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel (LKR Günzburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 601.500,00 € (bisher 589.000,00 €) zu.