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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 20/2023
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Amtliche Bekanntmachung zur Datenübermittlung für Wehrpflicht

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“

Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familiennamen, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2025 volljährig werden, erfolgt bis zum 31. März 2024 an das Bundesamt für Wehrpflicht.

Sie unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Der Widerspruch kann bis zum 29. Februar 2024 im Bürgerbüro der VGem Krumbach (Schwaben) eingelegt werden.