Nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhalten landwirtschaftliche Betriebe einen Abzug für Großvieheinheiten. Maßgebend ist die durchschnittlich gehaltene Anzahl von Tieren.
Sollten sich Änderungen in Ihrem Viehbestand ergeben haben, bitten wir Sie, uns diese bis spätestens 22.10.2023 mitzuteilen.
Bitte verwenden Sie für die Meldung das Formular auf unserer Internetseite
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• Menüpunkt „Formulare“
• Kanalgebühr Meldung Viehbestand
Alternativ können Sie uns eine Auswertung der HIT-Datenbank vorlegen. Die HIT-Auswertung muss folgende Daten enthalten:
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| durchschnittlicher Viehbestand vom 01.11.2022 bis zum Tag der Auswertung |
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| Aufteilung in Altersgruppen |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Tel. 08282/88996-16.