Nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhalten landwirtschaftliche Betriebe einen Abzug für Großvieheinheiten. Maßgebend ist die durchschnittlich gehaltene Anzahl von Tieren. Sollten sich Änderungen in Ihrem Viehbestand ergeben haben, bitten wir Sie, uns diese bis spätestens 22.10.2023 mitzuteilen. Bitte verwenden Sie für die Meldung das Formular auf unserer Internetseite www.vg-krumbach.de
Alternativ können Sie uns eine Auswertung der HIT-Datenbank vorlegen. Die HIT-Auswertung muss folgende Daten enthalten:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Tel. 08282/88996-16.