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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 20/2023
Wiesenbach
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07. September 2023

Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen

Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte, Fl.Nrn. 189 und 163/1, Gemarkung Oberwiesenbach

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Hier ist ein Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Nach Auskunft des Planungsbüros Steinbacher sind durch das Vorhaben keine Nachteile in Bezug auf die Realisierung des Hochwasserrückhalteprojektes zu erwarten.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Aktuelles zum Thema Windenergie und Vorrangflächen im Gemeindegebiet

Der Regionalverband Donau Iller weißt momentan Vorrangflächen für Windenergie im gesamten Gebiet aus. Hierzu wurden auch die Gemeinden informiert und angehört.

Die Gemeinde Roggenburg informierte bereits vor einigen Monaten, dass Roggenburg sich die Errichtung von Windenergie gut vorstellen könnte und fragte die Nachbarkommunen nach einer möglichen Zusammenarbeit. Der Gemeinderat Wiesenbachs ist seither in Kontakt mit der Kommune Roggenburg.

Aktuell war ein Treffen in Roggenburg zu dem auch die Gemeinde eingeladen war. Robert Haller ging als Vertreter der Gemeinde zu diesem Treffen. BGM Edelmann stellt den aktuellen Stand des Regionalverbandes vor.

Nach den neuen Vorgaben der Bundesregierung sollen zukünftig 2% der Flächen auf Länderebene für die Windenergie ausgewiesen werden. Der mindestens zu erreichende Flächenbeitragswert als Vorranggebiete für die Windenergie in den Regionalplänen liegt in Bayern bei 1,8%.

Nach heutigem Stand gibt es 37 Vorranggebiete mit einer Fläche von 2.300 ha. Dies sind ca. 0,43% der Regionsfläche des Regionalverbandes. Nach den neuen Vorgaben muss dies künftig 1,8% der Regionsfläche betragen. Dies sind ca. 10.000 ha und entspricht ca. weitere 100 Vorranggebiete.

Wenn das Flächenziel von 1,8% nicht erreicht wird, droht der Verlust jeglicher räumlicher Steuerung (regional u. kommunal) durch „Überall“-Privilegierung.

Für die Ermittlung erster Suchräume für die Windenergie konnte der Kriterienkatalog des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ herangezogen werden. Auf der Grundlage der jetzt überarbeiteten und vom Planungsausschuss beschlossenen Ausschlusskriterien (Siedlung, Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, militärische Nutzung, Landschafts- und Artenschutz, Wasserschutz, Windhöffigkeit, Denkmalschutz) ist eine erste Suchraumkulisse für die Windenergie abgegrenzt worden.

87% der Suchraumfläche in der Region werden ausgeschlossen. Es verbleiben noch 13% in der gesamten Region Donau-Iller. Ein besonders hoher Prozentanteil der Suchraumfläche befindet sich mit 21,8% im Landkreis Günzburg. Mitte Juni findet im Landkreis Günzburg diesbezüglich ein Treffen statt. In der Gemeinde Wiesenbach wurde die Suchraumfläche Richtung Unterroggenburger Forst festgelegt.

Sehr viele Punkte sind jedoch aber noch offen:

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Rotmilan Gebiete

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Naturschutz auf Landesebene: hier fehlt noch eine Karte mit besonderen Schutzzonen, die u.U. gegen Windenergie sprechen könnten

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Zonen für den Luftverkehr – militärische Flugzonen

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Das Kloster Roggenburg könnte als besonderes Denkmal eingestuft werden, wonach in einem großen Radius nichts gebaut werden dürfte, das den Blick versperren könnte

Gleichzeitig wird von Seiten der Regierung ein enormer Druck auf die Kommunen aufgebaut, die jetzt entscheiden sollen, ohne alle Fakten auf dem Tisch zu haben und ohne alle Hebel in der Hand zu haben. Demnächst wird mit Naturenergie Zeilinger ein Gesprächstermin stattfinden. Diese ist ein familiengeführtes Planungsunternehmen für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien mit langjähriger Erfahrung. Sie sind Partner bei der Planung von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen und arbeiten bereits mit der Gemeinde Roggenburg zusammen.

Die gelb markierten Flächen kommen prinzipiell für Windenergie nach jetzigem Kenntnisstand in Frage:

Starkregenereignis Rückschau

Beim letzten Starkregen kam es zu keinen größeren Ereignissen. In der kleinen und großen Hühle in Unterwiesenbach wurden zuletzt größere Einläufe eingebaut, die sich bisher bewährt haben. In der kleinen Hühle wird noch zuviel Kies aus dem Weg ausgespült, welches die Einläufe verstopft. Hier muss nach und nach ein stärkeres Dachprofil aufgebaut werden, damit das Wasser gezielter ablaufen kann. Es sind auch weiterhin alle Bürger aufgefordert, problematische Einläufe vor ihren Anwesen immer wieder mal zu leeren und zu säubern. Vor allem an bekannten Problemstellen kann oft mit wenigen Handgriffen viel bewirkt werden. Natürlich ist dies primär die Aufgabe der Gemeinde, aber oft handelt es sich hierbei um längere Regenperioden und nicht nach jedem Ereignis ist es der Gemeinde möglich alle Schächte wieder zu räumen.

Verschiedenes

Lärmaktionsplan Rückmeldung der Gemeinde

Die Regierung von Oberfranken ist für den Lärmaktionsplan zuständig. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, vorhandene Lärmprobleme für Hauptverkehrsstraßen zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. In der aktuellen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen können sich sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Gemeinden in zwei Phasen einbringen. In der nun laufenden ersten Phase haben die Gemeinden einen Fragebogen direkt zugeschickt bekommen. Dieser wurde von BGM Edelmann bereits ausgefüllt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich ebenfalls beteiligen.

Kanalbefahrung

Vor kurzem fand ein Treffen mit der Firma RIWA statt. Aktuell gibt es ein Förderprogramm, bei dem die Gemeinden mit 70% der Planungskosten für die Kanalsanierung unterstützt werden. Da die letzte Kanalbefahrung für den Ortsteil Unterwiesenbach zu lange her war, wurde in Unterwiesenbach erneut eine Kanalbefahrung durchgeführt. Hierfür liegen nun die Ergebnisse vor. Bei der Kanalbefahrung aller Ortsteile wurde für die Gemeinde Wiesenbach ein Schaden in Höhe von 240.000,- € ermittelt. Diese setzen sich aus den Schadenszonen 0 und 1 zusammen. Die Schäden der Gruppe 0 haben sofort einen Handlungsbedarf und die Schäden der Gruppe 1 haben einen kurzfristigen Handlungsbedarf.

Die Planungsleistungen für die Kanalsanierung werden an die Fa. RIWA vergeben.

Termin Gemeinderatssitzung

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Donnerstag, 12. Oktober 2023 statt