Titel Logo
Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 20/2023
Aletshausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 11. September 2023

Neukalkulation der Wassergebühren

Zum 01.11.2021 wurden die beiden Wasserversorgungseinrichtungen Aletshausen und Wasserberg zu einer Einrichtung zusammengefasst. Seitdem gilt ein Benutzungsgebührensatz von 0,75 €/m³.

Mit Fortschreibung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 wurde eine starke Abweichung von der Grundlagenkalkulation festgestellt. Der laufende Kalkulationszeitraum sollte deshalb abgebrochen werden und zum 01.11.2023 ein neuer vierjähriger Kalkulationszeitraum begonnen werden:

Mit den angesetzten Schätzungen aus der Kalkulation 2021 würden die Gebühren sinken. Aufgrund der zahlreichen Wasserrohrbrüchen in den letzten Jahren ist jedoch mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich des Rohrnetzunterhaltes zu rechnen. Der in der ursprünglichen Kalkulation angesetzte Wert bei HHSt. 81501.51500 mit 4.000 € jährlich ist bei weitem nicht ausreichend und muss für das Jahr 2023 auf 15.000 € und für die kommenden Jahre auf 10.000 € erhöht werden (allein im Jahr 2023 sind bisher Ausgaben in Höhe von rd. 14.000 € angefallen).

Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren hohe Investitionen in die Wasser-Infrastruktur notwendig. Hierzu sollte in den nächsten Jahren eine Sonderrücklage aufgebaut werden, um die künftige Belastung für die Beitrags- und Gebührenzahler in Grenzen zu halten.

Vorgeschlagen wird hierzu für 2024 bis 2027 von der Sonderrücklage aus Abschreibung aus zuwendungsfinanziertem Anlagevermögen sowie aus Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte Gebrauch zu machen. Damit kann kalkuliert Stand heute zum Jahr 2027 eine Sonderrücklage in Höhe von rund 99.000 € aufgebaut werden. Der Benutzungsgebührensatz würde hierbei um 11ct auf 0,86 €/m³ steigen.

Der Gemeinderat beschließt den aktuellen Kalkulationszeitraum 2021 – 2025 zum 31.10.2023 abzubrechen. Im neuen Kalkulationszeitraum vom 01.11.2023 – 31.10.2027 wird der Benutzungsgebührensatz je m³ Wasser auf 0,86 € festgesetzt.

1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Im vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde beschlossen, dass der Gebührensatz für die Wasserabgabe im neuen Kalkulationszeitraumes auf 0,86 €/m³ erhöht werden soll. Zur rechtlichen Wirksamkeit ist hierzu die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung notwendig.

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zum Protokoll beigefügte 1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

Tektur Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Wasserberger Straße 5, Gemarkung Aletshausen

Für das Grundstück mit der Fl.-Nr. 393 liegt bereits eine Baugenehmigung für den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus vor.

Bestandteil dieser Tektur ist, dass der Bauherr den geplanten Anbau nicht mehr wie genehmigt 2-Stöckig ausführen möchte, sondern dieser nun nur ein Stöckig werden soll.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Verlängerung Nutzungsänderung von Gemeindeamtsräumen zu Neben- und Gruppenraum Kindergarten, Fl.Nr. 494, Krumbacher Str. 5, 86480 Aletshausen

Der Sitzungsraum der Gemeinde Aletshausen wird aktuell als Außengruppe des Kindergarten St. Tobias genutzt. Da die Räumlichkeiten weiterhin für die Gruppe benötigt werden muss eine Verlängerung beantragt werden.

Einer Verlängerung der Nutzungsänderung für weitere 5 Jahre wird zugestimmt.

Der Verlängerung der Nutzungsänderung für weitere 5 Jahre wird zugestimmt.

Verschiedenes

In Winzer wurde am 28.05.2023 die Feuerwehr-Inspektion durchgeführt. Nun liegt der Gemeinde der Inspektionsbericht mit einer sehr guten Beurteilung vor.

Verkehrsrechtliche Anordnungen für Veranstaltungen von Vereinen oder Privatpersonen werden künftig vom Bauhof ausgeführt. Die Kosten werden den Vereinen bzw. dem Veranstalter im Ermessen der Gemeinde in Rechnung gestellt.