Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Aletshausen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 10 Abs. 1 Satz 2 enthält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt 0,86 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(1) Diese Satzung tritt zum 01.11.2023 in Kraft.