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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 20/2024
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“

Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

1. Familiennamen, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden, erfolgt bis zum 31. März 2025 an das Bundesamt für Wehrpflicht.

Sie unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Der Widerspruch kann bis zum 28. Februar 2025 im Bürgerbüro der VGem Krumbach (Schwaben) eingelegt werden.