Nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhalten landwirtschaftliche Betriebe einen Abzug für Großvieheinheiten bei den Kanalgebühren. Maßgebend ist die durchschnittlich gehaltene Anzahl von Tieren.
Sollten sich Änderungen in Ihrem Viehbestand ergeben haben, bitten wir Sie, uns diese bis spätestens 20.10.2024 mitzuteilen.
Bitte verwenden Sie für die Meldung das Formular auf unserer Internetseite
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• Menüpunkt „Formulare“
• Kanalgebühr Meldung Viehbestand
Alternativ können Sie uns eine Auswertung der HIT-Datenbank vorlegen. Die HIT-Auswertung muss folgende Daten enthalten:
durchschnittlicher Viehbestand vom 01.11.2023 bis zum Tag der Auswertung
Aufteilung in Altersgruppen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Tel. 08282/88996-16.