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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 20/2024
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

Nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhalten landwirtschaftliche Betriebe einen Abzug für Großvieheinheiten bei den Kanalgebühren. Maßgebend ist die durchschnittlich gehaltene Anzahl von Tieren.

Sollten sich Änderungen in Ihrem Viehbestand ergeben haben, bitten wir Sie, uns diese bis spätestens 20.10.2024 mitzuteilen.

Bitte verwenden Sie für die Meldung das Formular auf unserer Internetseite

www.vg-krumbach.de

• Menüpunkt „Verwaltung“

• Menüpunkt „Formulare“

• Kanalgebühr Meldung Viehbestand

Alternativ können Sie uns eine Auswertung der HIT-Datenbank vorlegen. Die HIT-Auswertung muss folgende Daten enthalten:

durchschnittlicher Viehbestand vom 01.11.2023 bis zum Tag der Auswertung

Aufteilung in Altersgruppen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Tel. 08282/88996-16.