Bayer. Straßen- und Wegegesetz - Widmung der Ortsstraße (Bahnübergang km 36,490) zwischen den Ortsstraßen Fl.Nr. 84 (Oberfeld) und Fl.Nr. 7/2 (Dorfstraße)
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Bahnübergang km 36,490 „Oberfeld“ hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Sie dient als Verbindung zwischen den Ortsstraßen Fl.Nr. 84 (Oberfeld) und Fl.Nr. 7/2 (Dorfstraße).
Der bereits bestehende Bahnübergang km 36,490 „Oberfeld“, Gemarkung Haupeltshofen, mit einer Gesamtlänge von 0,010 km wird gemäß Art. 6 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
| Anfangspunkt ist: | Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 84 (Oberfeld), Gemarkung Haupeltshofen | |
| Endpunkt ist: | Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 7/2 (Dorfstraße), Gemarkung Haupeltshofen | |
| Straßenbaulast: | Deutsche Bahn AG | |
| Widmungsbeschränkung: | keine | |
Die Ortsstraße Fl.Nr. 7/2, Gemarkung Haupeltshofen, wird im gleichen Zuge um 0,010 km verlängert.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
Bayer. Straßen- und Wegegesetz - Widmung des öffentlichen Feld- und Waldweges (Bahnübergang km 36,151) zwischen den Ortsstraßen Fl.Nr. 84 (Oberfeld) und Fl.Nr. 7/2 (Dorfstraße)
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Bahnübergang km 36,151 Feldweg hat die Verkehrsbedeutung eines öffentlichen Feld- und Waldweges. Er dient als Verbindung zwischen den Ortsstraßen Fl.Nr. 84 (Oberfeld) und Fl.Nr. 7/2 (Dorfstraße).
Der bereits bestehende Bahnübergang km 36,151, Gemarkung Haupeltshofen, mit einer Gesamtlänge von 0,010 km wird gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
| Anfangspunkt ist: | Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 84 (Oberfeld), Gemarkung Haupeltshofen |
| Endpunkt ist: | Einmündung in die Ortsstraße Fl.Nr. 7/2 (Dorfstraße), Gemarkung Haupeltshofen |
| Straßenbaulast: | Deutsche Bahn AG |
| Widmungsbeschränkung: | keine |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.
Übernahme der kirchlichen Pflegschaft vom Friedhof Winzer auf die Gemeinde Aletshausen
Von der Kirchenverwaltung Winzer liegt ein Antrag auf Übernahme der bisherigen kirchlichen Verwaltung des Friedhofs Winzer auf die Gemeinde vor. Der Verwaltungsaufwand kann dann von der VG mit dem bestehenden Abrechnungsprogramm vorgenommen werden. Eine Angleichung der bestehenden Friedhofssatzung wird notwendig sein.
Es liegt nun ein Vertragsentwurf zwischen den Diözese Augsburg und der Gemeinde Aletshausen vor.
Die Gemeinde ist mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Instandhaltung nicht einverstanden. Die bestehende Stützmauer zur Hangsicherung und zur statischen Sicherung der Kirche soll in der Zuständigkeit der Diözese verbleiben. Die Friedhofsmauer ist separat zu betrachten.
Bei einem Ortstermin mit dem Gemeinderat und einem Vertreter der Diözese sollten die Details zum Vertrag nochmals besprochen werden
Stellungnahme zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller
Vom Regionalverband Donau-Iller liegt nun Festlegung der Vorranggebiete für den Ausbau der Windkraft vor. Nordöstlich von Gaismarkt, im „Herrenwald“, wird ein Gebiet mit einer Größe von ca. 89 Hektar ausgewiesen. Ein Großteil der Fläche befindet sich auf der Flur der Gemarkung Niederraunau. Bei Bedenken dieses Vorranggebietes besteht nun die Möglichkeit schriftliche Einwände bei der Gemeinde einzureichen. Diese werden dann in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen. Zur Meinungsbildung soll der bestehende Windpark in Jettingen besichtigt werden. Bürgermeister Duscher kümmert sich um einen Ortstermin.
Siehe Pressemitteilung im Mitteilungsblatt unter der Kategorie „VG“.
Nutzungsänderung und Einbau von einer Wohnung im Erdgeschoss + Einbau Garage, Haupeltshofer Straße 1, Gemarkung Aletshausen
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
Geplant sind die Nutzungsänderung und der Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss sowie der Einbau einer Garage am bestehenden Gebäude.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Jahresrechnung 2022
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2022
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Aletshausen hat am 18.07.2024 unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden Stefan Mußack die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Fetschele aufgeklärt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2022
Nach erfolgter örtlicher Prüfung wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2022 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 der Gemeinde Aletshausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
| Verwaltungshaushalt | Einnahmen | EUR 2.926.928,41 |
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| Ausgaben | EUR 2.926.928,41 |
| Vermögenshaushalt | Einnahmen | EUR 1.117.405,01 |
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| Ausgaben | EUR 1.117.405,01 |
Der Schuldenstand per 31.12.2022
wurde mit — EUR 0,00 festgestellt.
Der Stand der Rücklagen beträgt
zum 31.12.2022 — EUR 3.242.727,70.
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung 2022
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung zu erteilen.
Der Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Pflege unserer Lourdesgrotte
Unser bisheriger Grottepfleger Max Rampp würde gerne altersbedingt das Amt des Grottepflegers nach 42 Jahren abgeben. Max Rampp pflegt unsere Lourdesgrotte seit 1982 mit seiner Familie. Es wäre schön, wenn eine Person, eine Familie oder eine Gemeinschaft dieses schöne Ehrenamt mit Unterstützung der Gemeinde weiterführen würde. Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Bürgermeister Duscher gerne zur Verfügung.