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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 21/2024
Deisenhausen
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Deisenhausen

Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen sowie einer Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet“. Hierzu wurde die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt. Neue bzw. zusätzliche bauliche Maßnahmen sind für die geplante Anlage nicht erforderlich.

Geplant ist die Errichtung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen wie Abbruchmaterialien, insbesondere Bauschutt, Aushub und ggf. Straßenaufbruch. Diese Materialien sollen auf der Fl.Nr. 615, Gemarkung Deisenhausen, zeitweilig gelagert und aufbereitet werden. Die Aufbereitung soll nördlich vor den Betriebshallen erfolgen; die Lagerung des Altholzes soll neben der Betriebstankstelle in Boxen erfolgen. Eine schalltechnische Untersuchung wird nachgereicht.

Die Gemeinderäte äußern die Bedenken, da diese Lagerung bisher schon ohne Genehmigung erfolgt. Es besteht die Gefahr, dass Stoffe im Gemeindegebiet verbleiben.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Info: Antrag auf Genehmigungsfreistellung - Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus, Ungelterweg 9, Gemarkung Deisenhausen

Für das Bauvorhaben „Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Wohnhaus“ in Deisenhausen, wurde eine Genehmigungsfreistellung erteilt, da alle Anforderungen eingehalten wurden.

Ausbau Feldwege

Die ersten Rasengittersteine wurden am Feldweg, Verlängerung Birkenweg, verlegt. Am östlich querenden Feldweg soll in diesem Zuge noch der Oberflächenwasserverlauf geändert werden.