Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat, mit seinem Einverständnis, als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Gemeinderat bestellt Karl Weiß als Gemeindewahlleiter sowie Josef Schuster als Stellvertretung für die Kommunalwahlen am 8. März 2026.
Anfrage Bürgerheim GbR zum Kauf einer Spülmaschine
Die Bürgerheim GbR stellt an die Gemeinde einen Antrag zum Kauf einer Industriespülmaschine. Zwei Angebote dazu wurden von der GbR eingeholt.
Die Gemeinde übernimmt die Anschaffungskosten der Spülmaschine bis max. 4.000,- Euro. Für anfallende Kosten für den Einbau, Wartung und laufende Betriebskosten muss die GbR aufkommen.
Verschiedenes
| + | GR Daiser erkundigt sich nach der geplanten Verwendung der erworbenen Ausgleichsfläche in Weiler. Bgm. Rampp hat dies bereits mit der UNB abgeklärt. |
| + | Der Schulvertrag für die geplante Sanierung der Mittelschule wurde von allen beteiligten Kommunen und der Stadt Krumbach unterschrieben. |
| + | Die Tore am Bolzplatz in Waltenhausen mussten nach erfolgter Sicherheitsprüfung zur Reparatur gebracht werden, ebenso die Hairenbucher Tore. |
| + | Der Bach vom südlichen Ortseingang her bis zur Dorfmitte muss freigemacht werden. Dort ist der Bewuchs mit Springkraut sehr massiv. Abklären mit Wasserwirtschaftsamt wegen der Fischlaichzeit. Zur Hochwassersicherung muss der Durchfluss des Baches gewährleistet sein. |
| + | GR Daiser erkundigt sich nach dem aktuellen Stand beim Baugebiet in Weiler. Bgm. Rampp hat vom Architekturbüro Glogger die Information erhalten, dass im Herbst 2025 mit der Genehmigung zu rechnen ist. |