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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 22/2023
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Wegfall des Kinderreisepasses zum Jahresende

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 entfällt die Möglichkeit der Ausstellung eines Kinderreisepasses für Kinder und Heranwachsende bis 12 Jahre. Ab dem neuen Jahr ist nur noch die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses mit sechsjähriger Gültigkeit möglich. Wer für seine Kinder noch die Möglichkeit eines Kinderreisepasses mit einjähriger Gültigkeit nutzen möchte, hat bis zum 29. Dezember 2023 bei uns in der VG Krumbach im Bürgerbüro die Gelegenheit dazu.