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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 23/2023
Aletshausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2023

Festlegung der "Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Aletshausen"

Aufgrund der hohen Nachfrage zum Bau von PV-Freiflächenanlagen

im ganzen Gemeindegebiet Aletshausen sah sich der Gemeinderat gezwungen einen Kriterienkatalog aufzustellen.

Die Anfragen beziehen sich auf das ganze Gemeindegebiet zum Beispiel zwischen Banhnlinie und Kammelbereich, von Niederraunau bis an die Landkreisgrenze Haupeltshofen. Mitunter auch an verschiedenen Hanglagen, hauptsächlich in Aletshausen und Haupeltshofen.

Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Aletshausen

Stand Oktober 2023

Präambel

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und des Ausstiegs aus der Kernenergie und Kohleverstromung ist eine Energiewende und ein Umstieg auf eine klimaneutrale, erneuerbare Energieversorgung unausweichlich. Bereits jetzt werden auf dem Gebiet der Gemeinde Aletshausen große Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage, eine Biogasanlage und 3 Wasserkraftwerke bei.

Wenn die Klimaschutzziele von Paris erreicht und der globale Temperaturanstieg auf zwei oder sogar 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll, ist ein Umsteuern und der Ausbau von erneuerbaren Energien erforderlich. Die Gemeinde Aletshausen will mit diesem Kriterienkatalog hierfür entsprechende Weichen stellen. Neben einem weiteren Zubau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen liegen für eine Flächenkommune wie Aletshausen die Potenziale unter anderem auch im Bau von Solaranlagen begrenzt auf Freiflächen.

Konversionsflächen oder geeignete Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen stehen auf den Gemarkungen der Gemeinde Aletshausen nicht zur Verfügung. Daher kann sich die Gemeinde Aletshausen auch Solaranlagen auf Freiflächen im Außenbereich, das heißt auch auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen, welche dafür in Betracht kommen bzw. geeignet sind, vorstellen.

Gemeinde und Gemeinderat haben sich zum Ziel gesetzt, abzuwägen, ob und unter welchen Voraussetzungen dies verträglich mit Landschaftsbild und weiteren Belangen erfolgen kann. Der Bau eines Solarparks im Außenbereich würde einen (vorhabenbezogenen) Bebauungsplan erfordern. Anhand übergreifender Kriterien will der Gemeinderat grundsätzlich festhalten, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Der Gemeinderat der Gemeinde Aletshausen hat den Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Aletshausen am 23.10.2023 beschlossen.

Anwendung der Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik

Interessenten, die auf dem Gebiet der Gemeinde Aletshausen einen Solarpark errichten wollen, müssen gegenüber der Gemeindeverwaltung nachvollziehbar darlegen, in wie weit ihre geplanten Projekte den Kriterien entsprechen und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die darin benannten Aspekte ausgestalten werden, einen formellen Rahmen gibt die Gemeinde dafür nicht vor.

Anhand dieser Darstellungen wird der Gemeinderat die geplanten Projekte bewerten, sofern mehrere Anträge vorliegen, diese miteinander vergleichen und über die Aufstellung eines Bebauungsplans entscheiden. Der Kriterienkatalog hat auf das dann gegebenenfalls folgende eigentliche Bebauungsplanverfahren keinen Einfluss.

Detaillierte Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Darin wird unter anderem auch festgelegt, in welchen Fällen ein Abweichen von der vereinbarten Ausgestaltung des Projektes in und von der angekündigten Art der Pflege der Solarpark-Fläche dazu führt, dass ein Bußgeld gegen den Betreiber verhängt wird.

Beschluss

Für die Einleitung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich der Gemeinde Aletshausen gelten die folgenden Kriterien:

1. Sichtbarkeit / Landschaftsbild

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Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sollen abseits (300m) von Gebieten mit Wohnbebauung geplant werden und von diesen aus möglichst wenig sichtbar sein.

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Im Sinne der Vorgaben der Regionalplanung ist bei der Standortwahl darauf zu achten, dass die Anlagen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen. Sie sollen vielmehr so geplant werden, dass sie sich möglichst ins Landschaftsbild eingliedern. Insbesondere sollten keine Anlagen in Hanglagen errichtet werden. Die Standorte befinden sich im Gemeindegebiet Aletshausen auf folgenden Flurstücken:

Gemarkung Aletshausen:

689-690-693-694-695 ca. 6 ha

Gemarkung Winzer:

nördlich Derndorfer Str. ca. 90 ha, östlich der Mindel „Natura 2000 Gebiet“ Freiflächen-PV nach Bundesnaturschutzgesetzt als Ausnahme zulässig

Gemarkung Haupeltshofen:

152-164-163-167 ca. 7 ha

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Ein direktes Angrenzen von Photovoltaik-Freiflächen an bestehende und (bereits absehbare) künftige Wohngebiete ist auszuschließen.

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Der Projektentwickler bzw. -betreiber muss nachvollziehbar darlegen, dass die vorgenannten Punkte gewährleistet sind, zum Beispiel mit Hilfe einer Visualisierung oder einer Sichtbarkeitsanalyse.

2. Wert für die landwirtschaftliche Produktion

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Der Bau von Photovoltaik-Anlagen soll nicht zu einer Verknappung qualitativ besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Ackerflächen führen.

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Kommen mehrere Flächen für Freiflächen-Photovoltaik in Frage, sind Flächen mit geringerer Wertstufe zu bevorzugen.

3. Natur- und Artenschutz

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Der Projektentwickler bzw. -betreiber muss darlegen, wie die Fläche nach Inbetriebnahme gepflegt werden wird. Dies muss so erfolgen, dass die Artenvielfalt auf den Flächen gefördert wird.

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Orientierung bieten dabei das gemeinsame Papier der baden-württembergischen Umweltverbände sowie der Praxisleitfaden Freiflächensolaranlagen des Bayerischen Landesamt für Umwelt. Zu empfehlen ist z. B. eine extensive Pflege der Flächen, z.B. mit Schafbeweidung oder Mahd. Ackerflächen können mit Heudrusch nah gelegener, artenreichen Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden.

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Der Betreiber muss durch ein Mindestmaß an Pflege der Fläche gewährleisten, dass die Bewirtschaftung benachbarter, landwirtschaftlich genutzter Flächen nicht beeinträchtigt wird.

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Bis zum 1. Juli eines Kalenderjahres soll keine Mahd erfolgen.

4. Regionale Wertschöpfung / Wahrung kommunaler Interessen

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Die Gemeinde Aletshausen legt Wert darauf, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass allen Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird. Auch der Betriebssitz sollte im Gemeindegebiet Aletshausen sein.

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n diesem Sinne müssen Projektentwickler / Projektbetreiber im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens darlegen, ob und in welcher Form eine finanzielle Beteiligung am Photovoltaik-Projekt angeboten wird.

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Die Wahrung kommunaler Interessen regelt ein städtebaulicher Vertrag (dies umfasst u. a. die Verpflichtung des Projektentwicklers zum Rückbau nach Ablauf der Betriebslaufzeit, die verbindliche Formulierung von Aspekten der Projektausgestaltung sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung von Vertragsgegenständen.

5. Netzanbindung

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Die Anbindung der Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen an das Stromnetz soll per Erdverkabelung erfolgen. Eine Verlegetiefe von mindestens 0,9m für Erdkabel ist zwingend einzuhalten.

6. Wirkung / Anwendung der Kriterien

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Die Kriterien sind als Abwägungskriterien zu verstehen. Wenn bei einem Solarprojekt an einem bestimmten Standort nicht alle Kriterien vollständig erfüllt sind, dann muss der Gemeinderat in der Gesamtschau aller Kriterien abwägen, ob das Solarprojekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen für die Erzeugung regenerativer Energien überwiegt. Kommen mehrere Projekte/Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese anhand der Kriterien miteinander verglichen werden.

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Sollte sich in der Anwendungspraxis herausstellen, dass gemäß den Kriterien keine oder nur geringfügige Flächen für Photovoltaik zur Verfügung stehen, dann wird der Gemeinderat über eine Änderung der Kriterien im Sinne weniger restriktiver Formulierungen beraten.

7. Begrenzung des Photovoltaik-Zubaus

Die Gemeinde Aletshausen begrenzt den Zubau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf eine Gesamtfläche (inklusive der ggf. erforderlichen Ausgleichsflächen) von 30 Hektar.

Der Gemeinderat wird nach einem Zubau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf einer Gesamtfläche von 30 Hektar erneut über einen weiteren Zubau beraten.

Anhang
Erläuterung/Konkretisierung der Vorgaben hinsichtlich Natur- und Artenschutzes (Thema 3: Natur- und Artenschutz)

Umzäunung:

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Der Projektierer muss die Umzäunung der Anlage so gestalten, dass sie Natur- und Artenschutz fördert.

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Die Umzäunung der Anlage muss eine Durchlässigkeit für Kleintiere gewährleisten.

Innerhalb der Anlage:

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Die Aufständerung der Solaranlagen sollte ausreichend Platz vom Boden bis zur Unterkante der Solar-Module betragen, damit Tiere darunter durchwandern können. Als Richtwert gelten 80 Zentimeter Abstand, damit z.B. Schafe problemlos zur Pflege der Flächen eingesetzt werden können.

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Die Fläche unterhalb der Photovoltaik-Module sollte im Sinne einer ökologisch orientierten und artenschutzfördernden Bewirtschaftung gepflegt werden. Dies beinhaltet den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.

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Die Pflege der Fläche muss so gestaltet sin, dass verschiedene Arten von einheimischen (Blüh-) Pflanzen und Insekten (wie Bienen) sich dort ansiedeln können. Die Flächen können beispielsweise mit Heudrusch nah gelegener, artenreicher Wiesen oder Wildpflanzen-Saatgut aus regionaler Produktion eingesät werden.

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Die Pflege der Fläche muss mit einer mechanischen Mahd oder Schafbeweidung erfolgen.

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Die Flächen sollten möglichst abschnittsweise gemäht werden (nicht die komplette Fläche an einem Tag).

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Die Mahd muss zeitlich so erfolgen, dass zuvor ein Abblühen der Blühpflanzen möglich ist. Allerdings sind Unkräuter, die sich nachteilig auf benachbarte, landwirtschaftliche Flächen auswirken (z.B. Disteln, o.ä.) ggfs. Manuell vor dem Samenflug in einer früheren Mahd zu beseitigen.

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Die Möglichkeit Bienenkästen oder eine Imkerei auf der Anlage zu unterhalten, muss geprüft und bei Möglichkeit umgesetzt werden.

Ausgleichsflächen:

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Die Ausgleichsflächen, die der Projektierer vorweisen muss, müssen sich sinnvoll in das lokale Ökosystem einfügen. Diese sollten, wenn möglich direkt auf der Fläche der Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen werden.

Tierschutz:

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Die Anlage muss so gestaltet werden, dass Rebhühner, Wachteln und Wildtiere nicht maßgeblich in ihrem Lebensraum eingeschränkt werden. Gegebenenfalls müssen Wildkorridore vorgesehen werden

Neubau einer Garage, Fl.Nr. 171/2, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Aletshausen Ost -1. Änderung“. Von den Festsetzungen wird folgende Befreiung beantragt:

1. Dachneigung 30° (zulässig mindestens 35°)

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Bauvoranfrage: Neubau einer Wohnanlage, Bahnhofstraße 10, 86480 Aletshausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Rahmen des vorliegenden Antrages auf Vorbescheid wurden keine Fragen gestellt. Deshalb wird ausschließlich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft.

Planungsrechtlich bestehen aus Sicht der Gemeinde keine Einwände, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Bauordnungsrechtlich werden jedoch die gem. Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) notwendigen 11 Stellplätze für nicht ausreichend angesehen. Der Gemeinderat wird deshalb in der nächsten Sitzung über die Änderung der Ortsgestaltungssatzung oder über den Erlass einer eigenen Stellplatzsatzung beraten, bei der pro Wohneinheit mindestens 1,5 bis 2 Stellplätze gefordert werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Im Rahmen des Vorbescheides ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der demnächst vorgesehenen Stellplatzsatzung mindestens 17 – 22 Stellplätze vorgesehen werden müssen.

Glasfaserausbau Aletshausen

Sie haben bis jetzt noch keinen Antrag zum Glasfaseranschluss gestellt?

Kein Problem, es ist noch nicht zu spät!

Sehen Sie sich alle Details zum Ausbau unter https://leonet.de/aletshausen/ an oder melden Sie sich einfach beim Leonet Partner Vorort (z.B. Stephan Schneider IT-Betreuung aus Wasserberg, 08282-6209412). Er wird Ihnen alles Wichtige erklären und freut sich darauf, Ihre Fragen zu beantworten.