Anbau von Wohnraum und einem Carport an best. Wohn-Stallgebäude, Kapellenstraße 9, Fl.Nr. 613, Gemarkung Seifertshofen
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. In der ursprünglichen Baueingabe war vorgesehen, dass der Carport erst unmittelbar am Straßengrundstück endet. Im Rahmen einer Bauberatung wurde der Bauherr überzeugt, dass das Gebäude um einen Meter verkürzt wird, so dass ein Grenzabstand zur öffentlichen Straße von nunmehr 1m eingehalten wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.