Hochwasserschutz in der Gemeinde Ebershausen, Vortrag des Ingenieurbüros Koch aus Kempten
Anfang Juni dieses Jahres widerfuhr dem Landkreis Günzburg ein extremes Wetterereignis. Ein außergewöhnliches Wetterereignis anderer Dimension. Als in der Nacht zum 1.Juni die Fluten über Ebershausen hereinbrachen, war das außerhalb aller Vorstellungskraft.
Straßen waren überschwemmt und nicht befahrbar, Keller wurden geflutet und hoher Sachschaden entstand. Es waren u.a. auch Familien und deren Häuser betroffen, die noch nie mit der Problematik des Hochwassers zu tun hatten. Durch die Tatsache, dass der Landkreis Günzburg schon am Freitagabend den Katastrophenfall ausrief, waren die Feuerwehren und die Bevölkerung schon früh gewarnt worden. BGM Lenz bedankte sich hier nochmals bei den Feuerwehren für ihren Einsatz. Die Bereitschaft war enorm, sich gegenseitig zu helfen und in dieser schwierigen Zeit zusammen zu stehen. Hier zeigte sich eine starke Gemeinschaft.
BGM Lenz führt weiter aus, dass zukünftig mit vermehrten Wassermassen zu rechnen ist. Der Klimawandel schreitet voran und die Extremwetterereignisse werden laut Expertenmeinungen weiter zunehmen.
Die Frage, die sich die Gemeinde stellen muss, ist, wie die zukünftigen Wassermassen abgewendet werden können bzw. wie diese umgeleitet werden können. Den hundertprozentigen Schutz wird es leider auch mit entsprechenden Maßnahmen nicht geben.
Um Möglichkeiten des Hochwasserschutzes aufzuzeigen, sind Herr Schuchert und Herr Schaupp vom Ingenieurbüro Koch aus Kempten in der Sitzung anwesend. Ihnen erteilt
BGM Lenz im Anschluss an seine Ausführungen das Wort.
Herr Schuchert geht zunächst auf die langjährige Erfahrung des Ing.Büro Koch beim Hochwasserschutz ein. Aktuell plant und begleitet das Ing.Büro den Bau von fünf Rückhaltebecken zum Schutz der Günzanlieger.
Herr Schaupp erläutert die zwei grundsätzlichen Szenarien für eine Überflutung. Zum einen ist dies ein örtlicher Starkregen und zum anderen ein großflächiges Niederschlagsereignis.
Das örtliche Starkregenereignis wird meist durch eine Gewitterzelle verursacht. Die örtlich begrenzten, kurzen und intensiven Niederschläge können zu sogenannten "Sturzfluten" führen. Es entstehen kurzzeitig reißende Flüsse an Stellen, an denen sonst kein Gewässer bzw. nur ein Entwässerungsgraben liegt. Diese Starkregen sind oft schlecht vorhersagbar und mit zum Teil großen Schäden verbunden. Da Siedlungsgebiete stark versiegelt sind, kann das Wasser nur sehr schlecht versickern. Kanalsysteme, Straßendurchlässe oder andere Engstellen setzen sich durch angeschwemmtes Material (z.B. Hagel) zu und es kann hierbei zu Überschwemmungen kommen. Anhand einer Starkregenanalyse könnte das Ing.Büro Koch den Wasserfluss sowie geeignete Schutzmöglichkeiten z.B. durch Geländemodellierungen oder Objektschutz aufzeigen.
Bei einem großflächigen Niederschlagswasserereignis, verursacht von der sog. Fünf-b-Wetterlage, entsteht Hochwasser an den Bächen und Flüssen durch langanhaltende und großräumige Niederschläge. Diese Art von Hochwasser kann von den Wetterdiensten relativ gut vorhergesagt werden.
Um das Schadaufkommen an der Günz bei einem großflächigen Niederschlagereignis möglichst einzudämmen, begutachtete das Ing.Büro Koch das Günztal im Landkreis Günzburg, sowie das Haseltal. Als einzige Möglichkeit zur Rückhaltung von Wasser in Bezug auf die Günz sieht das Büro den Bau eines Rückhaltebeckens südlich von Ebershausen. Zwar hätte dieses Rückhaltebecken eine übergeordnete Bedeutung für die Günz und kann nur durch Gründung eines Zweckverbandes durch die betroffenen Kommunen umgesetzt werden, Ebershausen würde letztendlich direkt davon profitieren.
Die staatl. Förderung für den Bau eines Hochwasserschutzes vor einem hundertjährigen Hochwasser (HQ100 zzgl. 15% Klimazuschlag) beläuft sich auf bis zu 75% der Kosten. Der Freistaat Bayern fördert ausschließlich Maßnahmen für HQ100 zzgl.15% Klimazuschlag.
Da der Bau eines Rückhaltebeckens nicht alleine von der Gemeinde Ebershausen umgesetzt werden kann, erkundigt sich GR Rittler nach Hochwasserschutzmaßnahmen durch die Gemeinde wie z.B. ein innerörtlicher Hochwasserschutz. Herr Schaupp erläutert, dass er in der Gemeinde Ebershausen nur geringe Möglichkeiten zum Hochwasserschutz, d.h. bei einem großflächigen Niederschlagsereignis sieht. Eine Kanalisierung des Haselbaches im Ort würde keinen ausreichenden Schutz darstellen und zu einer Verschärfung für die Unterlieger führen. Er erklärt hierbei, dass es bei Hochwasserschutzmaßnahmen zu keiner Verschlimmerung der Situation für die unterliegenden Gemeinden kommen darf.
Auf Nachfrage von GR Schlosser erörtert Herr Schaupp die Dimension des möglichen Rückhaltebeckens. Das abgeschätzte erforderliche Rückhaltevolumen am Haselbach betrage in etwa 1,6 Mio m3. Ein Rückhaltebecken in dieser Größenordnung sei bereits in Eldern bei Ottobeuren gebaut worden; hierfür sei ein Damm in Form eines Erdwalls mit einer Höhe von 8-10 m nötig. Der Standort südlich von Ebershausen biete sich aufgrund der geografischen Gegebenheiten an. Im Günztal befinde sich laut Herrn Schaupp, wegen der intensiven Bebauung und des weiträumigen Tales, kein geeigneter Standort.
GR Steidle fragt nach der Zuständigkeit und der Flächengröße für den notwendigen Grunderwerb für das Rückhaltebecken. Laut Herrn Schaupp ist für den Flächenerwerb der zu bildende Zweckverband zuständig. Zu den benötigten Flächen konnte er keine verlässlichen Zahlen nennen, da hierfür weitere Planungen nötig wären. Bei einem Einstau des Rückhaltebecken stünde den betroffenen Landwirten eine Entschädigung zu.
2.BGM Dreher erkundigt sich nach einem Zeitfenster, sollte der Bau eines Rückhaltebecken in Frage kommen. Hierzu führt Herr Schaupp die notwendigen Schritte aus: Gründung des Zweckverbandes – Regelung der Finanzierung – notwendiger Grunderwerb – Planung – Berücksichtigung von Einwänden – Bau. Eine Realisierung innerhalb von sechs Jahren sei grundsätzlich möglich, jedoch aufgrund, von zu erwartenden Einsprüchen und benötigten Genehmigungen, sehr ambitioniert.
Durch den Bau der Rückhaltebecken bei Ottobeuren, welche noch nicht fertiggestellt sind, soll eine deutliche Hochwasserentlastung für die Günz im Landkreis entstehen. GR Rittler erkundigt sich, ob dadurch mit einer Entschärfung für die Hasel zu rechnen sei, da das Wasser evtl. schneller in die Günz bei Nattenhausen abfließen kann. Herr Schaupp erklärt, dass er hierdurch keine deutliche Verbesserung für die Haselanlieger erwarte.
Auf Nachfrage von Bürgermeister Lenz erläutert Herr Schaupp weiter die Möglichkeiten eines Starkregenmanagements. Hier könnte durch Berechnungen wildfließendes Wasser umgeleitet werden, etwa durch Geländemodellierungen. Im Ereignisfall würde dadurch Zeit gewonnen werden. Eine fachliche Beratung der jetzt betroffenen Familien zum Schutz ihrer Anwesen sei beinhaltet.
Abschließend bedankt sich BGM Lenz bei Herrn Schuchert und Herrn Schaupp vom Ing.Büro Koch für ihre Ausführungen und übergab den Sitzungsbesuchern das Wort. Es wurden keine weiteren Fragen gestellt bzw. Wünsche geäußert.