Grundsteuerreform: Neufestsetzung der Hebesätze 2025
Beratung über die Höhe der Realsteuerhebesätze 2025
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke in den Kommunen neu bewertet. Grund für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese hatte das Grundsteuergesetz als verfassungswidrig bezeichnet, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt hat. Die alten Einheitswerte von 1964 spiegelten die Entwicklungen der Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten nicht wieder, wodurch es laut Gericht zu einer ungleichen Besteuerung kam.
Durch die Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt ist eine Anpassung der Realsteuerhebesätze durch die Gemeinden zum 01.01.2025 notwendig. Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Hebesatzautonomie eigenverantwortlich über die geltenden Hebesätze, je nach Finanzbedarf, entscheiden.
Es ist absehbar, dass der Finanzbedarf der Gemeinde in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird. Unter anderem sind für folgende Investitionen Mittel einzuplanen:
| - | Neubau Feuerwehrhaus |
| - | Kostenbeteiligung Sanierung Mittelschule Krumbach |
| - | Voraussichtliche Erhöhung der Kreisumlage |
| - | Regenrückhalte |
| - | Unterhalt Gebäude |
| - | usw. |
Durch die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 570 % würden sich die jährlichen Einnahmen künftig auf 24.778,30 € belaufen, bei 560 % Hebesatz wäre es 24.343,59 €.
Bei einem Hebesatz von 245 % bei der Grundsteuer B wäre mit Einnahmen von 164.022,11 € zu rechnen, bei 235 % mit 157.327,33 €. (Durch zu erwartende Messbetragsänderungen im Laufe des nächsten Jahres kann diese Summe variieren).
Da die beiden Vorschläge für die Grundsteuer A keine Mehrheit erreicht haben, muss in der nächsten Sitzung ein Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden.
Der Gemeinderat beschließt, die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer B ab 2025 wie folgt anzupassen: 235 %
Bauantrag 2024/12 - Nutzungsänderung des ehemaligen Schaltraum in ein Lager für Photovoltaikmodule und Zubehör sowie Errichtung einer Rampe und Einbau eines Tores
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Feuerwehrhaus Breitenthal
Für die Planung des Neubaus des Feuerwehrhauses sind weitere Entscheidungen hinsichtlich der Bauweise zu treffen. Deshalb kam der Gemeinderat ohne Beschluss überein, einen Planungsausschuss zu installieren. Dieser besteht neben BM Wohlhöfler aus folgenden Gemeinderäten: 2. BM Günter Klughammer, 3. BM Thomas Burghard, Michael Burghard, Andreas Mayer, Josef Simmnacher.
Bei Bedarf werden die Kommandanten hinzugezogen.
Sonstiges
Sanierung Mittelschule Krumbach
BM Wohlhöfler berichtet, dass der Stadtrat der Stadt Krumbach in seiner Sitzung am 04.11.2024 der Einreichung des Förderantrages bei der Regierung von Schwaben zustimmen wird.
Fällung Ahorn am Vereinsheim mit Neupflanzung
Da der Ahorn entsprechende Ausmaße angenommen hat und bei einem Rückschnitt nur Wasserschosse bildet, hat der Gemeinderat beschlossen, den Ahorn zu fällen und dafür eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.