Titel Logo
Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 23/2024
Aletshausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aletshausen

Bauantrag 2024/09 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten, Bahnhofstrasse 10, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Hierzu wurde bereits im Oktober 2023 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Im Rahmen der Behandlung im Gemeinderat wurden entsprechend einem neuen Entwurf einer Stellplatzsatzung 17 – 22 Stellplätze (1,5 – 2 je Wohnung) gefordert.

Das Landratsamt Günzburg hat mit folgenden Auflagen den Vorbescheid am 17.06.2024 erteilt:

-

Einhaltung der notwendigen Abstandsflächen (Voraussichtliche Überschreitung durch Balkone)

-

Einhaltung der notwendigen Stellplätze (17 Stück nach gültiger Satzung – 1,5 je Wohnung)

-

Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung bzw. Antrag auf Befreiung für zweigeschossigen nördlichen Anbau mit Flachdach (Aufzug und Treppenhaus).

-

Vorlage einer Betriebsbeschreibung (Nutzung Gemeinschaftsräume? Handelt es sich um ein Wohnheim oder abgetrennte Wohneinheiten? An welchen Personenkreis findet eine Vermietung/Verkauf statt?)

Zwischenzeitlich ist der Bauantrag eingegangen, so dass über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden ist. Gebunden ist die Gemeinde dabei an die Ergebnisse des Vorbescheides.

Der Bauantrag sieht folgendes vor:

-

Gebäudegröße bis auf einige geringfügige Änderungen wie im Vorbescheid

-

Geringfügige Reduzierung der vorgesehenen Balkone, so dass die Abstandsflächen lt. Abstandsflächenplan noch auf dem Baugrundstück zu liegen kommen.

-

Nachweis von 17 Stellplätzen gemäß aktueller Stellplatzsatzung (Siehe Stellplatzplanung)

-

Befreiungsantrag für den Flachdachbaukörper

-

Keine Betriebsbeschreibung vorgelegt.

Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig, so dass das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen wäre. Festzulegen wäre allerdings, ob das Einvernehmen auch für das Flachdach erteilt wird (siehe Befreiungsantrag) oder gemäß Ortsgestaltungssatzung mit einem geneigten Dach (25° bis 55°) zu versehen ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive Befreiungsantrag erteilt.

Jahresrechnung 2023

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2023

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Aletshausen hat am 11.09.2024 unter Vorsitz des Ausschussvorsitzenden die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.

Das bei der Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 aufgetretene Problem der Darstellung der Anlagen im Archivprogramm wurde dem Softwarehaus Komuna geschildert und um Fehlerbehebung gebeten.

Bisher konnte Komuna die endgültige Ursache nicht ermitteln. Die Fehlerbehebung wird zurzeit von Spezialisten verfolgt.

Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung der Kämmerin aufgeklärt werden.

Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VG Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Nach erfolgter örtlicher Prüfung wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2023 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 der Gemeinde Aletshausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

EUR 3.207.442,04

Ausgaben

EUR 3.207.442,04

Vermögenshaushalt

Einnahmen

EUR 1.071.751,55

Ausgaben

EUR 1.071.751,55

Der Schuldenstand

per 31.12.2023 wurde mit

EUR 0,00 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen beträgt

zum 31.12.2023

EUR 3.890.083,35.

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung zu erteilen.

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbandes Donau-Iller

„Das zur Vorrangfläche vorgesehene Gebiet Ebershauser-Nattenhauser Wald - #21-066 befindet sich im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes für Brunnen und Quellen der Stadt Krumbach. Neben der Versorgung der Stadt Krumbach wird hieraus wird auch die Notversorgung der VG Mitgliedsgemeinden Aletshausen, Deisenhausen, Ebershausen und Waltenhausen gespeist. Das Schutzgebiet hat somit aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine äusserst wichtige Funktion für die Gemeinden im südlichen Landkreis.

Eine Ausweisung des vorgesehenen Gebietes wird als Gefährdung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung angesehen und wird daher abgelehnt.

Grundsteuerreform: Neufestsetzung der Hebesätze 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke in den Kommunen neu bewertet. Grund für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese hatte das Grundsteuergesetz als verfassungswidrig bezeichnet, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt hat. Die alten Einheitswerte von 1964 spiegelten die Entwicklungen der Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten nicht wieder, wodurch es laut Gericht zu einer ungleichen Besteuerung kam.

Durch die Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt ist eine Anpassung der Realsteuerhebesätze durch die Gemeinden zum 01.01.2025 notwendig (Messbetrag x Hebesatz = Grundsteuer).

Die Grundsteuerreform soll auf Empfehlung von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen soll wie 2024 nach dem alten Recht. Jedoch entscheiden die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzautonomie eigenverantwortlich über die geltenden Hebesätze; je nach Finanzbedarf.

Die Grundsteuer teilt sich in Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (unbebaute sowie bebaute Grundstücke) auf.

Auf dem Anhang „Übersicht Hebesätze“ ist eine Neuberechnung der Hebesätze nach der Aufkommensneutralität ersichtlich. Mit den ermittelten Hebesätzen wäre die Grundsteuer 2025 in etwa so hoch wie 2024. Beim Gesamtbetrag der Messbeträge ist jedoch noch mit Änderungen zu rechnen: Schätzungen für fehlende Messbeträge sind durch das Finanzamt noch nicht erfolgt; falsch abgegebene Steuererklärungen werden vermutlich erst 2025 berichtigt.

Der Gemeinderat darf sich über dieses Thema bis zur nächsten Sitzung am 11.11.2024 Gedanken machen.

Verschiedenes

Bürgermeister Duscher verliest die Inspektionsberichte der Feuerwehren Aletshausen und Haupeltshofen. Die Inspektionen sind hervorragend abgelaufen. Einziges Manko war die Dokumentation bei der Buchführung. Aber hierfür wird durch die Neuanschaffung eines Programms Abhilfe geschaffen.

Hierfür gilt den Feuerwehren ein großer Dank.

Von der Fa. Faist wird auf die Erstattung des Arbeitsausfalls für Feuerwehreinsätze im Rahmen des Hochwassers verzichtet. Das ist ein lobenswertes Zeichen der Solidarität.