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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 23/2024
Deisenhausen
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Deisenhausen

Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbandes Donau-Iller

„Das zur Vorrangfläche vorgesehene Gebiet Ebershauser-Nattenhauser Wald - #21-066 befindet sich im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes für Brunnen und Quellen der Stadt Krumbach. Neben der Versorgung der Stadt Krumbach wird hieraus wird auch die Notversorgung der VG Mitgliedsgemeinden Aletshausen, Deisenhausen, Ebershausen und Waltenhausen gespeist. Das Schutzgebiet hat somit aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine äußerst wichtige Funktion für die Gemeinden im südlichen Landkreis.

Die Bedingungen für die Trinkwassergewinnung ohne weitergehende Aufbereitung sind am Standort seit über 100 Jahren nahezu ideal, da keine nennenswerten Beeinträchtigungen durch die vorhandene forstwirtschaftliche Nutzung ausgehen. Vielmehr erweist sich der Waldboden dort als perfekter Ort für die Trinkwassergewinnung - im Gegensatz zu baulich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo durch Erdaufschlüsse, Versiegelung, Düngung, Pflanzenschutzmittel usw. Stoffeinträge in das Grundwasser stets zu latenten Gefahren gehören. Er sichert und erhält nachhaltig die Trinkwasserqualität. Er verbessert die Stetigkeit der Wasserspende und mindert zugleich die Anfälligkeit der Wasserversorgung gegen die Auswirkungen des Klimawandels (Starkregen, Dürren, Bodenerosion, usw.). Im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung ist jegliche Beeinträchtigung der Wasserfassungen sowie der Grundwasserneubildung in diesem Bereich unbedingt zu vermeiden.

Durch den Bau von Windkraftanlagen sind entsprechend groß dimensionierte Waldrodungen erforderlich (ca. 1 ha je Anlage). Es kommt dabei zu erheblichen Bodenstörungen mit nachfolgender massiver Nährstofffreisetzung. Auch außerhalb vom Wasserschutzgebiet, im empfindlichen Bereich des Grundwassereinzugsgebietes, sind Rodungen für einen Windpark aus diesem Grund als problematisch für den Grund- und Trinkwasserschutz zu beurteilen.

Außerdem wird mit entsprechenden Erdaufbrüchen zu rechnen sein. Die Schutzfunktion der Bodendeckschichten wird negativ beeinträchtigt werden. Durch Fundamente und Zufahrtswege sind erhebliche Flächenversiegelungen einhergehend. Ebenso ist eine irreversible Bodenverdichtung während der Bauphase durch Kräne, Lagerplätze für Baumaterial, usw. zu erwarten, welche die Grundwasserneubildung ebenfalls negativ beeinflussen werden. Zudem ist mit erheblichem Einsatz von Baufahrzeugen, Betonpumpen, Stromaggregaten usw. zu rechnen. Hier besteht die erhöhte Gefahr eines Austritts von Betriebsstoffen, die in das Grundwasser eindringen könnten. Insbesondere die oberflächennahen Quellfassungen sehen wir hier besonders gefährdet.

Der Gesamtabwägung zur strategischen Umweltprüfung kann nicht gefolgt werden. Das Schutzgut der dauerhaft gesicherten Trinkwasserversorgung für die Stadt Krumbach und seinen Nachbargemeinden überwiegt aus unserer Sicht deutlich dem Interesse der erneuerbaren Energieerzeugung, die auch an anderer Stelle möglich und geeignet wäre.

Vor allem ist das aus unserer Sicht bisher nicht ausreichend berücksichtigte Merkblatt Nr. 1.2/8 des LfU in die Abwägung miteinzubeziehen und eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth unbedingt einzuholen.

Eine Ausweisung des vorgesehenen Gebietes "Ebershauser-Nattenhauser Wald" als Vorranggebiet wird als Gefährdung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung angesehen und wird daher abgelehnt.

Windkraftanlagen - Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau Iller

https://www.rvdi.de/fileadmin/Regionalplan/beteiligung/wind_kacheln/TFS_Wind_Kachelung_Web13.pdf

Im Regionalplan taucht eine Vorrangfläche Schloßbauerfeld Nr. 21-053 auf, welche von uns nicht Vorgeschlagen wurde.

Die Gemeinde Deisenhausen befürwortet das Vorranggebiet Schloßbauerfeld Nr. 21-053 nicht.

Tempolimit Günztalstraße

An der Günztalstraße außerhalb dem Ortsschild bis zur Breitenthaler Flur könnte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf „60 km/h“ ausgewiesen werden.

Für den Abschnitt an den Weihern vorbei ist es schon sinnvoll, da es hier sehr schmal und unübersichtlich ist.

Die Gemeinde Deisenhausen beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Günztalstraße ab Ortsschild bis zur Gemarkungsgrenze auf 60 km/h.

Tempolimit Oberegger Straße

Die Gemeinderäte beratschlagen über ein Tempolimit auf der Oberegger Straße.

Die Gemeinde Deisenhausen beschränkt die Oberegger Straße auf 60 km/h ab Einmündung bis zur Gemarkungsgrenze.

Sirenen Neuanschaffung

Die neue Sirene könnte auf das Gebäude Hochstraße 1 montiert werden oder auf der Freifläche Fläche vor Hochstraße 5).

Auf den Freiflächen könnte ein Mast gestellt werden

Auf Nachfrage bei Häusler Funksysteme GmbH würden hier geringe Mehrkosten anfallen.

Für den Umbau Stadel, Hochstraße 1 müsste auch investiert werden.

Bevorzugt wäre die Version mit dem Masten. Bürgermeister Langbauer holt ein genaues Angebot dazu ein.

Kriterien PV-Freiflächenanlagen

Der Kriterienkatalog wird dem Gemeinderat vorgestellt.

Die Gemeinde Deisenhausen beschließt den Kriterienkatalog. Die angesprochenen Änderungen und die Karten werden noch eingearbeitet.

Bordsteine Raiffeisenstraße

In der Kurve Raiffeisenstraße - Erlenweg sind die Bordsteinkanten stark beschädigt.

1. BGM Langbauer wird beauftragt, Angebote und Sanierungsvorschläge einzuholen.

Sonstiges

Spielplatz Bleichen

Die Erde ist angeglichen und angesät. Nun muss noch ein Name für den Spielplatz gefunden werden. Er soll „Spielplatz am Vereinsheim“ heißen.

Kindergarten Deisenhausen

Die Arbeiten befinden sich in den Endzügen. Eine Abnahme vom Landratsamt ist bereits erfolgt, die Brandschutzabnahme allerdings noch nicht vollständig. Ein Folgetermin findet Mitte Oktober statt.

Zur Eröffnung sind die Zuwegungen und die Notausgänge gepflastert. Die restlichen Arbeiten im Außenbereich werden während des aktiven Kindergartenbetriebs fertig gestellt.

B16 Einfahrt Ober- und Unterbleichen

Die Feuerwehr wünscht sich hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h und ein Überholverbot, da an diesen Stellen in letzter Zeit wieder vermehrt Unfälle passiert sind. 1. BGM Langbauer fragt die Stellungnahme bei der Polizei und dem Landratsamt Günzburg an, da die Umsetzung nicht in Gemeindehand liegt.