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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 24/2023
Deisenhausen
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Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Günztalgruppe vom 17. Juli 2013

1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Günztalgruppe vom 17. Juli 2013

Auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

§1

Grundgebühr

§ 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 16 cbm/h

48,00 €/Jahr ab 01.01.2024

über 16 cbm/h

54,00 €/Jahr ab 01.01.2024

Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchflussbeträgt die Grundgebühr

bis 10 cbm/h

48,00 €/Jahr ab 01.01.2024

über 10 cbm/h

54,00 €/Jahr ab 01.01.2024

§2

Verbrauchsgebühr

§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt 0,91 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§3

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Wattenweiler, 17. November 2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe
Anton Böller, Verbandsvorsitzender