1. Straßenbezeichnung:
| Bezeichnung der Straße: | Bahnlinie Günzburg-Mindelheim, km 32,831 |
| Flur-Nummer: | 841/2, Gemarkung Aletshausen |
| Anfangspunkt: | Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 841/4, Gemarkung Aletshausen |
| Endpunkt: | Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 620/0, Gemarkung Aletshausen |
| Länge: | 0,010 km |
| im Bereich der Gemeinde Aletshausen, Landkreis Günzburg. | |
2. Verfügung:
Der unter 1. bezeichnete bereits bestehende Bahnübergang wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
Widmungsbeschränkung: ---
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):
Deutsche Bahn AG
4. Wirksamwerden:
Wirksamwerden der Verfügung: 18.01.2024
5. Sonstiges:
Gründe für die Widmung: GR-Beschluss vom 20.11.2023. Der Feldweg dient zur Verbindung der beiden öffentlichen Feld- und Waldwege Fl.Nr. 841/4 und 620/0, Gemarkung Aletshausen. Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Besuchszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben), Rittlen 6, 86381 Krumbach (Schwaben), Zi.Nr. 1 in der Zeit vom 04.12.2023 bis 18.12.2023 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformsatz zugelassenen Form.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Aletshausen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtbarkeit (www.vgh.bayern.de).