Teilfortschreibung Windenergie des Regionalverbandes Donau-Iller
„Das zur Vorrangfläche vorgesehene Gebiet Ebershauser-Nattenhauser Wald - #21-066 befindet sich im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes für Brunnen und Quellen der Stadt Krumbach. Neben der Versorgung der Stadt Krumbach wird hieraus wird auch die Notversorgung der VG Mitgliedsgemeinden Aletshausen, Deisenhausen, Ebershausen und Waltenhausen gespeist. Das Schutzgebiet hat somit aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine äußert wichtige Funktion für die Gemeinden im südlichen Landkreis.
Die Bedingungen für die Trinkwassergewinnung ohne weitergehende Aufbereitung sind am Standort seit über 100 Jahren nahezu ideal, da keine nennenswerten Beeinträchtigungen durch die vorhandene forstwirtschaftliche Nutzung ausgehen. Vielmehr erweist sich der Waldboden dort als perfekter Ort für die Trinkwassergewinnung - im Gegensatz zu baulich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo durch Erdaufschlüsse, Versiegelung, Düngung, Pflanzenschutzmittel usw. Stoffeinträge in das Grundwasser stets zu latenten Gefahren gehören. Er sichert und erhält nachhaltig die Trinkwasserqualität. Er verbessert die Stetigkeit der Wasserspende und mindert zugleich die Anfälligkeit der Wasserversorgung gegen die Auswirkungen des Klimawandels (Starkregen, Dürren, Bodenerosion, usw.). Im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung ist jegliche Beeinträchtigung der Wasserfassungen sowie der Grundwasserneubildung in diesem Bereich unbedingt zu vermeiden.
Durch den Bau von Windkraftanlagen sind entsprechend groß dimensionierte Waldrodungen erforderlich (ca. 1 ha je Anlage). Es kommt dabei zu erheblichen Bodenstörungen mit nachfolgender massiver Nährstofffreisetzung. Auch außerhalb vom Wasserschutzgebiet, im empfindlichen Bereich des Grundwassereinzugsgebietes, sind Rodungen für einen Windpark aus diesem Grund als problematisch für den Grund- und Trinkwasserschutz zu beurteilen.
Außerdem wird mit entsprechenden Erdaufbrüchen zu rechnen sein. Die Schutzfunktion der Bodendeckschichten wird negativ beeinträchtigt werden. Durch Fundamente und Zufahrtswege sind erhebliche Flächenversiegelungen einhergehend. Ebenso ist eine irreversible Bodenverdichtung während der Bauphase durch Kräne, Lagerplätze für Baumaterial, usw. zu erwarten, welche die Grundwasserneubildung ebenfalls negativ beeinflussen werden. Zudem ist mit erheblichem Einsatz von Baufahrzeugen, Betonpumpen, Stromaggregaten usw. zu rechnen. Hier besteht die erhöhte Gefahr eines Austritts von Betriebsstoffen, die in das Grundwasser eindringen könnten. Insbesondere die oberflächennahen Quellfassungen sehen wir hier besonders gefährdet.
Der Gesamtabwägung zur strategischen Umweltprüfung kann nicht gefolgt werden. Das Schutzgut der dauerhaft gesicherten Trinkwasserversorgung für die Stadt Krumbach und seinen Nachbargemeinden überwiegt aus unserer Sicht deutlich dem Interesse der erneuerbaren Energieerzeugung, die auch an anderer Stelle möglich und geeignet wäre.
Vor allem ist das aus unserer Sicht bisher nicht ausreichend berücksichtigte Merkblatt Nr. 1.2/8 des LfU in die Abwägung miteinzubeziehen und eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth unbedingt einzuholen.
Eine Ausweisung des vorgesehenen Gebietes "Ebershauser-Nattenhauser Wald" als Vorranggebiet wird als Gefährdung der gemeindlichen Trinkwasserversorgung angesehen und wird daher abgelehnt.
| Verschiedenes | |
| • | Nach der Renovierung / Sanierung des Schießstands im Bürgerheim Waltenhausen ist unklar inwieweit die Vereine für die Kosten aufkommen sollen. Bürgermeister Rampp nimmt mit den zuständigen Vereinsvertretern direkt und zeitnah Kontakt auf. |
| • | Durchlass in Hairenbuch: evtl. Möglichkeit von Inline-Verrohrung. Die wird mit dem Straßenbauamt abgeklärt. |