Grundsteuerreform: Neufestsetzung der Hebesätze 2025
Beratung über die Höhe der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer 2025
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke in den Kommunen neu bewertet. Grund für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese hatte das Grundsteuergesetz als verfassungswidrig bezeichnet, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt hat. Die alten Einheitswerte von 1964 spiegelten die Entwicklungen der Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten nicht wieder, wodurch es laut Gericht zu einer ungleichen Besteuerung kam.
Durch die Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt ist eine Anpassung der Realsteuerhebesätze durch die Gemeinden zum 01.01.2025 notwendig. Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Hebesatzautonomie eigenverantwortlich über die geltenden Hebesätze, je nach Finanzbedarf, entscheiden.
Es ist absehbar, dass der Finanzbedarf der Gemeinde in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird. Unter anderem sind für folgende Investitionen Mittel einzuplanen:
Voraussichtliche Erhöhung der Kreisumlage 2025
Sanierung der Mittelschule Krumbach
Hochwasserschutz 2. Bauabschnitt
Sanierung der Grundschule Deisenhausen
Die Verwaltung empfiehlt eine deutliche Erhöhung des Grundsteueraufkommens, damit die Aufstellung eines ausgeglichenen Haushalts zukünftig ermöglicht wird.
Die Bürger sind angehalten ihre Messbescheide vom Finanzamt zu kontrollieren. Wiedersprüche können hiergegen nur beim Finanzamt eingelegt werden.
Der Gemeinderat beschließt, die Realsteuerhebesätze ab 2025 wie folgt anzupassen:
Grundsteuer A 700 % (bisher 430%)
Grundsteuer B 350 % (bisher 350%)
Beratung über die Höhe des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer 2025
Die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) sind die einzigen Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde, deren Höhe ausschließlich durch die Gemeinde beeinflusst wird und ihnen in der Verwendung frei zur Verfügung stehen. Gebühren, wie Kanal- oder Friedhofsgebühren, dienen hingegen ausschließlich für die Unterhaltung des Kanalnetzes oder des Bestattungswesens.
Um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer.
Der Gemeinderat beschließt, den Realsteuerhebesatz für die Gewerbesteuer auf 350% (bisher 310%) anzuheben.
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Wiesenbach (Hebesatzsatzung)
Im Rahmen der Vorberatungen zur Neufestsetzung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer legte der Gemeinderat die Hebesätze neu fest.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Wiesenbach (Hebesatzsatzung).
Sparmaßnahmen der Gemeinde
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren sehr viel für die Allgemeinheit investiert. Unglücklicherweise sind mehrere Großprojekte auf einen sehr engen Zeitraum gefallen, wodurch die Gemeinde finanziell so schlecht wie noch nie dasteht. Ein harter Sparkurs ist nun erforderlich.
Alle freiwilligen Maßnahmen müssen gestrichen werden, so fordert es die Finanzaufsicht. Der Gemeinderat hat folgende Ausgaben bis auf Weiteres gestrichen:
| - | Freiwillige Mitgliedschaften bei THW, Rotes Kreuz, Lebenshilfe oder Landschaftspflegeverband |
| - | Jegliche Vereinsförderungen |
| - | Bewirtung Volkstrauertag |
| - | Geschenke für Geburtstage oder Jubiläen, sowie Geburten |
| - | Weihnachtsessen Gemeinderat – dies wird in Zukunft von jedem Gemeinderat selbst bezahlt |
Die Unterstützung für das Aufstellen der Maibäume wird auf 100,- € pro Jahr festgelegt.
Weitere Sparmaßnahmen werden aufgrund der finanziellen Situation auch künftig, wenn möglich durchgeführt.
Man könnte über die Ursachen dieses harten Sparkurses sehr lange diskutieren. Der Kindergarten und auch der Hochwasserschutz für sich wären schon sehr große Ausgaben für die Gemeinde gewesen, die über Jahre den finanziellen Spielraum nahezu eliminiert hätten. Gleichzeitig stiegen aber nicht nur die Baukosten um rund 20-30%, sondern auch die Finanzierungszinsen sind von einem mehrjährigen Tief sprunghaft angestiegen. Die Zuschüsse der Regierung beim Kindergarten hingegen sind gleichgeblieben. Diese waren mit 1,1 Mio fixiert. Gemessen an der Bausumme von 4,9 Mio beläuft sich also der Zuschuss für eine Pflichtaufgabe der Gemeinde auf rund 22%. Hätte man aber im letzten Jahr freiwillig einen Radweg gebaut, dann gab es attraktive Förderprogramme mit bis zu 80% Förderung. Diesen Irrsinn bekommen wir nun leider voll zu spüren und die negativen Auswirkungen werden uns viele Jahre begleiten.
Der Gemeinderat weiß um die Wichtigkeit der Vereine in unserer Gemeinde und deshalb fallen die Sparmaßnahmen umso schwerer.
Die Sparmaßnahmen gelten ab 1.1.2025 auf unbestimmte Zeit.
Der Gemeinderat stimmte den Sparmaßnahmen zu.
Kanal defekt Oberwiesenbach
Am 6.11.24 entdeckte die Firma Jakel bei Stromkabel-Verlegearbeiten in der Ortsstraße in Oberwiesenbach eine sehr große Unterspülung gleich am Ortseingang von Oberegg kommend. Das Loch ging ca. 2,5 m unter die Fahrbahn und war 1,5m breit. Im Kanal sah man auch, dass der Unterbau der Straße bereits in den Kanal gespült wurde. Da Gefahr in Verzug war hat BGM Edelmann gleich die Firma Biberacher mit der Behebung des Schadens beauftragt.
Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Bundeswahlgesetz § 9) für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.
Bitte beachten: Nach § 9 Abs. 3 BWG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Beauftragte für Wahlkreisvorschläge und ihre Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.
Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die Bundestagswahl 2025. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.