Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südöstlicher Ortsrand Ebershausen II“.
Für die Planung des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage wurde ein Antrag auf Vorbescheid mit folgender Fragestellung eingereicht:
Bauvoranfrage/Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich der Zulässigkeit der drei aufgeführten Befreiungen zum Bebauungsplan. Siehe beiliegender Antrag sowie Ausführungen auf dem Planentwurf:
| 1. | Erhöhung Kniestock auf 2,20 m statt 1,00 m gemäß Pkt. 12 |
| 2. | Dachform Walmdach, gem. Pkt. 13 bzw. zugehöriger Nutzungsschablone nur Satteldächer zugelassen |
| 3. | Unterschreitung der zulässigen Dachneigung gemäß Pkt. 14 um 10° auf 20° Dachneigung |
|
| Begründung: |
|
| Aus Gründen der effizienteren Wohnraumnutzung werden für das Wohnhaus die drei aufgeführten Befreiungen beantragt. Die ortsplanerischen Ziele der Bauleitplanung werden durch diese Änderungen nicht beeinträchtigt. Das Gebäude bleibt deutlich unter der zulässigen Gebäudehöhe von 547,00 m und fügt sich sensibler in die Umgebung der Ortsrandlage ein als ein aufragendes konfrontatives Satteldach in Nord-Süd Ausrichtung unter Ausnutzung der maximalen zulässigen Gebäudehöhen |
Aus Sicht der Verwaltung wirkt das dreigeschossige Gebäude sehr massiv und bleibt mit einer geplanten Gebäudehöhe von 546,56 m auch nicht „deutlich unter der zulässigen Gebäudehöhe von 547,00 m“.
Zur Dachform ist anzumerken, dass laut der Begründung zum Bebauungsplan, für die östliche Bauzeile ausschließlich Satteldächer mit einer zulässigen Dachneigung von 30--°-40° zulässig sind, um u.a. den neuen Ortsrand entsprechend der regionstypischen Dachform zu gestalten.
Bürgermeister Harald Lenz erklärt den Sachverhalt, verweist auf die kritische Stellungnahme der Verwaltung zur Dachform und übergibt das Wort an Antragsteller und GR Georg Ries.
Herr Ries erklärt anhand des vorliegenden Plans sein Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage“.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Vortrag zur Bachpflege und Ufersanierung, Bernhard Bacherle vom Amt für Ländliche Entwicklung
Die Gemeinde hat im letzten Jahr Ufersanierungen und Bachpflege in Höhe von 29.600,-- Euro betrieben. Im Außenbereich wurden die Sanierungen mit finanzieller und teils arbeitstechnischer Beteiligung der Anrainer durchgeführt. Bereits vor einigen Jahren wurden die Förderungen für die Sanierung der Ufer mit Wasserbausteinen gekürzt.
Die Schäden, verursacht durch das Hochwasser vom Juni 24, trieben zudem die Kosten in die Höhe. Eine Fortführung der Vorgehensweise, der Sanierung der Ufer wie bisher (mit Wasserbausteinen), erscheint aus finanzieller Sicht für die Gemeinde nicht mehr als tragbar.
Bürgermeister Harald Lenz übergibt das Wort an Herrn Bacherle vom Amt für Ländliche Entwicklung. Herr Bacherle kommt auf Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts.
Herr Bernhard Bacherle, vom Amt für Ländliche Entwicklung, spricht über die Möglichkeiten der rechtlich abgesicherten Bachpflege und der Ufersanierung. Die Anforderungen der Fördergeber werden erläutert.
Herr Bacherle informiert über Quellen, Entwässerungsgräben, kleine Seitenbäche, große Bäche und Teiche. Weiter erörtert und erklärt er Begrifflichkeiten wie Durchgängigkeit, Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Bachpatenschaften. Grundsätzlich werde eine ökologische Arbeit im und um das Gewässer gefördert.
2. Bürgermeister Johann Dreher spricht bzgl. der Thematik Hochwasser die Zuständigkeit der Ämter an. Er wünscht sich eine bessere Kommunikation der Ämter und Kommunen untereinander.
Bzgl. der etappenweise Bachpflege empfiehlt Herr Bacherle einen von der Gemeinde einzuberufenden Ortstermin mit dem für den Landkreis zuständigen Wasserwirtschaftsamt. Auch empfiehlt er, das Wasserwirtschaftsamt Kempten zu einem Ortstermin zum Thema Hochwasser einzuladen. Mandatsträger könnten helfen, die Situation Eberhausens bei den Ämtern zu kommunizieren.
Den Besuchern der Sitzung wird die Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen.
Bürgermeister Harald Lenz dankt Herrn Bacherle für den Vortrag, die Informationen und Erklärungen.
Erlass einer Stellplatzsatzung
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Erlass einer Satzung bezüglich ortsgestalterischer Festsetzungen abgelehnt, jedoch der Erlass einer Stellplatzsatzung befürwortet.
Hierzu wurde nun beigefügte separate Stellplatzsatzung – die bereits Bestandteil der vorgeschlagenen Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung war – ausgearbeitet.
Bürgermeister Harald Lenz erklärt die Stellplatzsatzung. Er erläutert die Berechnung des Ablösebetrags je Stellplatz in Höhe von 3.000,-- Euro.
Eine Diskussion schließt sich im GR an.
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Stellplatzsatzung.
Sonstiges
2. Bürgermeister Johann Dreher informiert, dass Kirchenpfleger Erwin Joas seine Zuständigkeit für die Betreuung der Turmuhr der Kirche St. Martin aus Altersgründen abgeben will. Herr Joas wünscht sich einen Nachfolger für die Kontrolle und Pflege der Kirchturmuhr.
Zudem zeigt 2. Bürgermeister Dreher seine Verärgerung über die Situation am Hackhaufen an der Hüle. Er schildert, dass hier nicht nur Gehölz entsorgt wird, sondern auch Leiterwägen, Autoreifen, Felgen, Bauschutt und Restmüll. Er wird von einer Anzeige nicht mehr absehen, wenn er jemanden dort sieht, der Unrat entsorgt.
Die Gemeinde hat schon vor einigen Jahren ein Hinweisschild angebracht, das besagt, Gehölz sei nur nach erfolgter Rücksprache abzuladen. Das Entsorgen von Altholz, Restmüll, sonstigen Gegenständen und Grasschnitt ist nicht gestattet. Bürgermeister Harald Lenz verweist in dem Zusammenhang auf den Wertstoffhof in Krumbach, der an mehreren Tagen in der Woche geöffnet hat. Das Verhalten, Müll in der Landschaft zu entsorgen, ist bei den gegebenen Entsorgungsangeboten weder zu verstehen noch zu akzeptieren.