Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Waltenhausen hat am 21.11.2023 unter Vorsitz der Ausschussvorsitzenden die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.
Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung der Kämmerin aufgeklärt werden.
Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2022
Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2022 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 der Gemeinde Waltenhausen wird gemäß Art. 102Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
| Verwaltungshaushalt | Einnahmen | EUR 2.091.929,68 |
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| Ausgaben | EUR 2.091.929,68 |
| Vermögenshaushalt | Einnahmen | EUR 2.189.547,00 |
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| Ausgaben | EUR 2.189,547,00 |
Der Schuldenstand per 31.12.2022 wurde mit EUR 0 festgestellt.
Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2022 — EUR 177.688,83.
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderates genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung 2022
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung zu erteilen.
Bürgermeister Rampp war wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
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