Anfrage auf Errichtung einer PV Freiflächenanlage in der Gemarkung Winzer
Von drei Bürgern aus Winzer wurde dem Gremium das Vorhaben zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage vorgestellt. Das Vorhaben umfasst 2 landwirtschaftliche Flächen mit den Fl.Nr. 203+204 und 198 der Gemarkung Winzer mit einer Gesamtgröße von ca. 8 Hektar. Dabei handelt es sich nicht um Flächen die im Kriterienkatalog der Gemeinde Aletshausen vom 23.10.2023 ausgewiesen wurden. Eine Bürgerbeteiligung ist dabei nicht vorgesehen. Das Gremium wird über die Anfrage beraten.
Antrag für Schutzanzüge für die Feuerwehr Winzer
Die Freiwillige Feuerwehr Winzer benötigt 20 neue Schutzanzüge. Die Kosten in Höhe von EUR 14.682,- brutto übernimmt die Gemeinde.
Dem Kauf von 20 neuen Schutzanzügen für die Freiwillige Feuerwehr Winzer wird zugestimmt.
Bayer. Straßen- und Wegegesetz - Widmung des öffentlichen Feldweges (Bahnübergang) zwischen den öffentlichen Feldwegen Fl.Nr. 841/4 und 620
Der im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Bahnübergang km 32,831 „Aletshausen“ hat die Verkehrsbedeutung eines öffentlichen Feld- und Waldweges. Er dient als Verbindung zwischen den öffentlichen Feldwegen Fl.Nr. 841/4 (Untere Mähder) und Fl.Nr. 620 (Naßländer).
Der bereits bestehende Bahnübergang km 32,831 „Aletshausen“, Gemarkung Aletshausen, mit einer Gesamtlänge von 0,010 km wird gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
Anfangspunkt ist: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 841/4,Gemarkung Aletshausen
Endpunkt ist: Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 620/0,Gemarkung Aletshausen
Straßenbaulast: Deutsche Bahn AG
Widmungsbeschränkung: keine
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen.