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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 25/2023
Deisenhausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Deisenhausen vom 16.11.2023

Sanierung Wasserleitung "Am Wasserberg" - Informationen und weitere Vorgehensweise

Herr Plersch von der VG informiert die Gemeinderäte über verschiedene Möglichkeiten bzgl. der Sanierung der Wasserleitung „Am Wasserberg“. Er empfiehlt eine Rohrnetzberechnung für das Leitungsnetz Deisenhausen/Nordhofen erstellen zu lassen, um eine Entscheidung diesbezüglich treffen zu können. Diese Berechnung kann auch weiteren Optimierungsbedarf im Leitungsnetzt zeigen.

Das Bauamt legt dem Gemeinderat Deisenhausen ein Angebot für die hydraulische Berechnung des Trinkwassernetzes vor.

Das Ingenieurbüro Kling Consult soll den Ersatz der Trinkwasserleitung „Am Wasserberg“ weiter beplanen.

Bei der Auswechslung der Trinkwasserleitung sollen die Anlieger befragt werden, ob der Wunsch auf Auswechslung des Hausanschlusses besteht.

Auflösung der Feuerwehren Unter- und Oberbleichen zum 25.11.2023 - Neugründung der "Freiwilligen Feuerwehr Bleichen" zum 25.11.2023"

Auf Vorschlag der beiden Kommandanten sollen der Freiwilligen Feuerwehren Unter- und Oberbleichen zusammengelegt werden. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist hierfür zunächst die Auflösung der bestehenden Feuerwehren notwendig. Dies kann nur durch die Feuerwehrdienstleistenden selbst beantragt werden. Hierzu wurde jedem aktiven Feuerwehrdienstleistenden eine Abstimmungskarte übermittelt, über die eine persönliche Zustimmung zur Auflösung und Neugründung erfolgen konnte.

Im Vorfeld der heutigen Sitzung wurden die Stimmen durch die 3 Bürgermeister ausgezählt. Im Ergebnis ist folgendes festzustellen:

Freiwillige Feuerwehr Oberbleichen

a)

Für die Auflösung und

Neugründung haben gestimmt:

b)

Gegen die Auflösung und

Neugründung haben gestimmt:

Freiwillige Feuerwehr Unterbleichen

a)

Für die Auflösung und

Neugründung haben gestimmt:

b)

Gegen die Auflösung und

Neugründung haben gestimmt:

Festzustellen ist damit, dass die Mehrheit der aktiven Mitglieder für eine Auflösung der beiden Freiwilligen Feuerwehren gestimmt haben. Damit kann die Auflösung durch den Gemeinderat beschlossen werden und die neue gemeinsame Feuerwehr gegründet werden.

Dies soll in Abstimmung mit allen Beteiligten zum 25.11.2023 erfolgen. Hierzu wurden bereits alle Feuerwehrdienstleistenden zu einer gemeinsamen Dienstversammlung eingeladen, bei der unter anderem die Wahl der neuen Kommandanten erfolgen soll.

Der Gemeinderat Deisenhausen beschließt die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Unterbleichen mit Wirkung zum 25.11.2023.

Der Gemeinderat Deisenhausen beschließt die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Oberbleichen mit Wirkung zum 25.11.2023.

Der Gemeinderat beschließt die Neugründung der „Freiwilligen Feuerwehr Bleichen“, bestehend aus den Dienstleistenden der beiden ehemaligen Feuerwehren Oberbleichen und Unterbleichen mit Wirkung zum 25.11.2023 im gemeinsamen Feuerwehrhaus in Bleichen.

Jahresrechnung 2022

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Deisenhausen hat am 28. September 2023 unter Vorsitz der Ausschussvorsitzenden die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.

Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.

Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung der Kämmerin aufgeklärt werden.

Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGEM Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2022 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 der Gemeinde Deisenhausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen

Ausgaben

Vermögenshaushalt

Einnahmen

Ausgaben

Der Schuldenstand

per 31.12.2022 wurde mit

EUR 69.023,73 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen

beträgt zum 31.12.2022

EUR 4.347.239,02.

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderates genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Entlastung zur Jahresrechnung 2022

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung zu erteilen. Der Bürgermeister ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Neubau eines Wohnhauses mit Garage und einer Büroeinheit, Fl.Nr. 68/5 Gkg. Unterbleichen

Das Vorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 27.07.2023 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt wurden weitere Befreiungstatbestände ersichtlich. Hierzu führt das Landratsamt folgendes aus:

1.

§ 5.1 (2. Änderung des BBP) Dacheindeckungsmaterial Dachziegel in naturroten Farbtönen

  • Die Widerkehren werden mit einem Flachdach ausgeführt. Bei einem Flachdach ist eine Ausführung mit Dachziegeln nicht möglich. Daher ist eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachfarbe und den festgesetzten Dachziegeln erforderlich. Wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dieser erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt?
  • Garage: Die Garage wird mit einem Flachdach geplant. Bei einem Flachdach ist eine Ausführung mit Dachziegeln nicht möglich. Daher ist eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Dachfarbe und den festgesetzten Dachziegeln erforderlich. Wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dieser erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt?
  • Wohnhaus: Dachfarbe anthrazit am Wohnhaus. Wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dieser erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt?

2.

§ 5.1.12 (2. Änderung des BBP) Kniestock max. 0,75m. Für die Widerkehre muss auch der Kniestock befreit werden. Der Kniestock bei den Wiederkehren beträgt 3,10 m. Wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dieser erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt?

3.

§ 5.4 Hauptgebäude, sowie zusammengebaute Garagen und Nebengebäude sind in der Gestaltung nach Höhe, Dachform, Dachneigung und Farbgebung aufeinander abzustimmen. Das Hauptgebäude wird als Satteldach geplant, die Garage erhält ein Flachdach, daher ist die Festsetzung nicht eingehalten. Wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dieser erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt?

4.

§ 5.6 Die Geländeoberfläche darf, insbesondere bei Hanglage, bei Einzelgrundstücken durch Aufschüttungen oder Abgrabungen nicht verändert werden. Es handelt sich hierbei um ein Hanggrundstück. In den Ansichten ist zu sehen, dass Geländeveränderungen vorgenommen werden. Somit hält es die Festsetzung des Bebauungsplans nicht ein. Wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu dieser erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt?

Darüber hinaus ist auch eine Befreiung zur Anzahl der Vollgeschosse notwendig. Lt Bebauungsplan sind talseitig nur 2 Vollgeschosse zulässig. Hierzu haben bereits Gespräche zwischen der Bauherrschaft, der Planerin und dem LRA stattgefunden. Das LRA sieht durch die vorgesehenen 3 Vollgeschosse die Grundzüge der Planung berührt und hat signalisiert, dass eine Genehmigung hierzu nicht möglich ist. In Gesprächen signalisierte der Bauherrin, dass durch die Höhenunterschiede auf dem Gelände und der beabsichtige Nutzung (privat/freiberuflich) an der bisherigen Planung festgehalten werden soll. Auch sind in den umliegenden Bebauungsplänen durchaus auch 3-geschossig wirkende Ansichten vorhanden. Deshalb möchte die Bauherrin gerne bei einer Zustimmung der Gemeinde mit dem LRA verhandeln.

Die Gemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen auch zu den weiteren, oben dargestellten Befreiungen.

Abbruch des bestehenden Stallgebäudes, Hochstraße 3, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Innenbereich gem. § 34 BauGB. Vorgesehen ist der Teilabbruch eines landwirtschaftlichen Anwesen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage als Betriebsleiterwohnung, Fl.Nr. 116, Gemarkung Unterbleichen

Das Vorhaben wurde bereits als formlose Anfrage in der Sitzung des Gemeinderates vom 27.07.2023 behandelt. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Vom Antragsteller wurde in der Zwischenzeit wohl geprüft, ob eine Genehmigung nach § 35 Abs. 1 BauGB (Privilegierung) möglich ist und hat nunmehr die formellen Bauantragsunterlagen eingereicht.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Aufstellen von Hundetoiletten

Eine Bürgerin aus dem OT Unterbleichen beantragt das Aufstellen von Hundetoiletten. Sie stellt eine Beteiligung in Aussicht.

Die Gemeinde Deisenhausen stellt keine Hundetoiletten auf.

Friedhof Unterbleichen

Die Urnengräber sind aktuell in der Umsetzung.