In der Sitzung des Gemeinderates Aletshausen vom 11.11.2024 wurde durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung entschieden, dass die Gemeinde Aletshausen ab 2025 die Trägerschaft für den kirchlichen Friedhof in Winzer (Teilfläche aus Fl. Nr. 96 der Gemarkung Winzer) übernimmt.
Hierzu wird der Friedhof ab 01.01.2025 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und wird nach Art. 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als öffentlichen Einrichtung gewidmet.
Ab diesem Zeitpunkt gelten somit auch für den Friedhof in Winzer die gemeindliche Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Aletshausen, den 13.12.2024