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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 25/2024
Ebershausen
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Ebershausen

Grundsteuerreform: Neufestsetzung der Hebesätze 2025

Beratung über die Höhe der Realsteuerhebesätze 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke in den Kommunen neu bewertet. Grund für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese hatte das Grundsteuergesetz als verfassungswidrig bezeichnet, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt hat. Die alten Einheitswerte von 1964 spiegelten die Entwicklungen der Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten nicht wieder, wodurch es laut Gericht zu einer ungleichen Besteuerung kam.

Durch die Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt ist eine Anpassung der Realsteuerhebesätze durch die Gemeinden zum 01.01.2025 notwendig. Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Hebesatzautonomie eigenverantwortlich über die geltenden Hebesätze, je nach Finanzbedarf, entscheiden.

Es ist absehbar, dass der Finanzbedarf der Gemeinde in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird. Unter anderem sind für folgende Investitionen Mittel einzuplanen:

Voraussichtliche Erhöhung der Kreisumlage 2025

Kostenbeteiligung an der Sanierung der Mittelschule Krumbach

Kostenbeteiligung am Neubau der Grundschule Krumbach

In der Aufstellung im Anhang ist die zu erwartende Grundsteuer A und B mit unterschiedlichen Hebesätzen berechnet. Durch zu erwartende Messbetragsänderungen im Laufe des nächsten Jahres (z.B. Widersprüche) werden diese Summen voraussichtlich variieren.

Eine Diskussion schließt sich im GR an.

Der Gemeinderat beschließt, die Realsteuerhebesätze ab 2025 wie folgt anzupassen:

Grundsteuer A

385 %

Grundsteuer B

175 %

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Ebershausen (Hebesatzsatzung)

Im Rahmen der Vorberatungen zur Neufestsetzung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B legte der Gemeinderat die Hebesätze neu fest. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll unverändert bleiben.

Bürgermeister Harald Lenz verließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Ebershausen die zum 01.01.2025 in Kraft tritt.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Ebershausen (Hebesatzsatzung).

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Bundeswahlgesetz § 9) für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025

Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.

Bitte beachten: Nach § 9 Abs. 3 BWG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Beauftragte für Wahlkreisvorschläge und ihre Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.

Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die vorgezogene Bundestagswahl 2025. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.

Sonstiges

Bürgermeister Harald Lenz empfiehlt, das Wahllokal, wegen gegebener Barrierefreiheit, in den neuen Kindergarten zu verlegen. Der GR hat hierzu keine Einwände.