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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 25/2024
Deisenhausen
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Deisenhausen - Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. November 2024

Grundsteuerreform: Neufestsetzung der Hebesätze 2025

Beratung über die Höhe der Realsteuerhebesätze 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden sämtliche Grundstücke in den Kommunen neu bewertet. Grund für die Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Diese hatte das Grundsteuergesetz als verfassungswidrig bezeichnet, weil es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt hat. Die alten Einheitswerte von 1964 spiegelten die Entwicklungen der Grundstückspreise in den letzten Jahrzehnten nicht wieder, wodurch es laut Gericht zu einer ungleichen Besteuerung kam.

Durch die Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt ist eine Anpassung der Realsteuerhebesätze durch die Gemeinden zum 01.01.2025 notwendig. Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Hebesatzautonomie eigenverantwortlich über die geltenden Hebesätze, je nach Finanzbedarf, entscheiden.

Es ist absehbar, dass der Finanzbedarf der Gemeinde in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird. Unter anderem sind für folgende Investitionen Mittel einzuplanen:

Voraussichtliche Erhöhung der Kreisumlage 2025

Kostenbeteiligung an der Sanierung der Mittelschule Krumbach

In der Aufstellung im Anhang ist die zu erwartende Grundsteuer A und B mit unterschiedlichen Hebesätzen berechnet. Durch zu erwartende Messbetragsänderungen im Laufe des nächsten Jahres (z.B. Widersprüche) werden diese Summen voraussichtlich variieren.

Der Gemeinderat beschließt, die Realsteuerhebesätze ab 2025 wie folgt anzupassen:

Grundsteuer A

615 %

Grundsteuer B

190 %

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Deisenhausen (Hebesatzsatzung)

Im Rahmen der Vorberatungen zur Neufestsetzung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B legte der Gemeinderat die Hebesätze neu fest. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll unverändert bleiben.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Deisenhausen (Hebesatzsatzung).

Bebauungspläne "Lauseler Grund" und "Lauseler Grund 2" - Beratung zur Aufhebung der Bebauungspläne

Der Bebauungsplan „Lauseler Grund“ wurde mit Bekanntmachung vom 17.07.1981 rechtskräftig. Durch 2 Änderungen wurde der Bebauungsplan geringfügig erweitert und inhaltlich etwas verändert.

Der Bebauungsplan „Lauseler Grund 2“ wurde mit Bekanntmachung vom 10.07.1992 rechtskräftig. Änderungen sind seither nicht erfolgt.

Die beiden Bebauungspläne sind auf der Internetseite der VG Krumbach unter https://vg-krumbach.de/deisenhausen-1 abrufbar.

Grundsätzlich gelten Bebauungspläne auf unbestimmte Zeit; haben damit kein Ablaufdatum. In den nunmehr über 40 Jahren seit Rechtskraft des 1. Bebauungsplanes haben sich die Bauwünsche der Eigentümer verändert, so dass Festsetzungen oftmals einer zeitgemäßen Nutzung entgegenstehen und damit fast bei jedem Vorhaben Befreiungen notwendig werden.

In Gesprächen zwischen dem Landratsamt und der Verwaltung wurde nunmehr eine Aufhebung der beiden Bebauungspläne ins Spiel gebracht. Nach einer Aufhebung der Bebauungspläne würden Vorhaben wie im übrigen Gemeindegebiet zulässig sein, soweit sie sich in die Umgebung einfügen. Die strikten und detaillierten Festsetzungen der Bebauungspläne würden künftig entfallen.

Eine Aufhebung der Bebauungspläne ist jedoch nicht durch einfachen Gemeinderatsbeschluss möglich. Wie bei einer Bebauungsplanaufstellung muss auch bei einer Aufhebung ein formelles Verfahren mit öffentlicher Auslegung, Behördenbeteiligung, Öffentlicher Auslegung, etc. durchgeführt werden. Damit entstehen natürlich auch Kosten.

Die Gemeinderäte diskutieren, dass die Bebauungspläne nicht ganz über Bord geworfen werden sollen. Wenn der Schritt, die Bebauungspläne aufzulösen, gegangen wird, sollte eine Richtlinie (Ortsplan) erstellt werden, wir innerorts gebaut werden darf.

Aufgrund dieser Diskussion sollten Bebauungspläne älter als 20 Jahren ebenfalls betrachtet werden, ob diese noch zeitgemäß sind. Dieses Vorgehen könnte im allgemeinen Baulücken wieder attraktiver machen.

Da im Bereich „Lauseler Grund“ und „Lauseler Grund 2“ bereits sehr viele Befreiungen genehmigt wurden, kann der Bebauungsplan in diesem Fall auch aufgelöst werden.

Der Gemeinderat spricht sich für eine Aufhebung der beiden Bebauungspläne aus. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Entwurf erarbeiten. Für eine der nächsten Sitzungen ist ein Experte bzgl. des Baurechts einzuladen.

Feuerwehrhaus Deisenhausen

Nördlicher Seite am Feuerwehrhaus Deisenhausen ist ein Höhenversatz zum Nachbargrundstück. Hier hat sich über die letzten Jahre ein Riss im Erdreich gebildet. Dieser deutet auf Bewegung im Erdreich hin.

Wie soll hier weiter vorgegangen werden?

Pläne wurden digitalisiert und an einen Statiker versendet. Hier kam aber noch keine Antwort.

In einem Vorgespräch hat sich die Situation noch nicht so brisant dargestellt, da das Feuerwehrhaus auf einem Ringfundament steht.

Allerdings liegen nördlich im Bewegungsbereich alle Zuleitungen zum Feuerwehrhaus. Hier besteht evtl. die Gefahr, dass die Leitungen Schaden nehmen.

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Bundeswahlgesetz § 9) für die vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025

Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.

Bitte beachten: Nach § 9 Abs. 3 BWG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Beauftragte für Wahlkreisvorschläge und ihre Stellvertreter dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.

Der Gemeinderat bestellt den Wahlvorstand für die vorgezogene Bundestagswahl 2025. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.

Sonstiges

Kindergarten Deisenhausen

Der Kindergarten ist am 04.11.2024 in Betrieb gegangen. Das Gebäude funktioniert im Großen und Ganzen sehr gut, auch der Hol- und Bringparkplatz wird gut angenommen. Am Parkplatz an der Nattenhauser Str. fehlen noch die Markierungen und die Beschilderung "Lehrerparkplatz".

Wege Oberbleichen

Einige Wege am Sportplatz wurden mit großen gelben Steinen aufgeschüttet. Hier kann nicht mehr gelaufen oder dem Traktor gefahren werden.

Es fehlt auf dem aufgeschütteten Material noch feines Material zum Verdichten. Hier soll noch nachgearbeitet werden.

Oberbleichen Hohe Brücke

Bürger haben den Weg nach der Brücke bemängelt, dass dieser Gerichtet werden muss aufgrund großer Löcher.

Dieser gehört zu zur Gemarkung Wiesenbach, also keine Handlungsmöglichkeit für die Gemeinde Deisenhausen.