des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, 08. März 2026
| 1. | Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen. |
| 2. | Es bestehen folgende Eintragsmöglichkeiten: |
| Nr. des Ein-tragungs-raums | Anschrift des Eintragungsraums | Eintragungszeiten | barriere-frei ja/ nein |
| 01 | Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) Wahlamt im Bürgerbüro Zimmer 01, Rittlen 6 86381 Krumbach (Schwaben) | Mo.- Fr. von 07.00 - 12.30 Uhr Mo. von 13.30 - 16.00 Uhr Do. von 13.30 - 18.00 Uhr Abendeintragung: Donnerstag, 15. Januar 2026 bis 20.00 Uhr Wochenendeintragung: Samstag, 17. Januar 2026 von 09.00 - 12.00 Uhr | ja |
| 3. | Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen. |
| 4. | Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach (Schwaben) beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden. |
| 5. | Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen. |