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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 3/2024
Breitenthal
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Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchenweg Süd“ in Breitenthal und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB und die zugehörige 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren (§8 Abs. 3 BauGB)

Die Gemeinde Breitenthal hat am 07.02.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 16 „Kirchenweg Süd“ in Breitenthal aufzustellen.

Die Gemeinde Breitenthal beabsichtigt südlich der Straße ‚Am Kirchenweg‘ im OT Breitenthal neues Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen. Die Gemeinde hat viele Anfragen für Bauplätze, ein Großteil davon von ortsansässigen Bürgern. Um dem Wunsch nachzukommen und die Bauwilligen nicht zu verlieren, hat sich der Gemeinderat entschlossen ein Baugebiet auszuweisen.

Aufgrund aktueller Rechtsprechungen wurde das Aufstellungsverfahren mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.10.2023 vom beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB ins Regelverfahren überführt. Auch in dieser Sitzung wurde dann die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst ganz die Flurnummern 613/4, 613/5, 613/6, 613/7, 613/8, 614 und 633 (alle Gemarkung Breitenthal) und Teilflächen der Flurnummern 614/1, 614/2, 615, 625, 632, 633/1 und 634 (alle Gemarkung Breitenthal).

Es ist beabsichtigt ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, welches mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden kann. Zur freien Landschaft hin (Richtung Süden) wird eine Ortsrandeingrünung festgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo - Fr 07:00 - 12:30 Uhr, Mo zusätzlich 13.30 - 16:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30 - 18:00 Uhr) unterrichten. Die Bauleitplanentwürfe der endgültig zur Auslegung bestimmten Fassungen, sowie die dazugehörigen Begründungen inkl. Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bzw. Gutachten liegen hierzu

vom 19. Februar 2024 bis einschließlich 20. März 2024

öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Unterlagen sind unter https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung veröffentlicht.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Breitenthal, 09. Februar 2024
Gabriele Wohlhöfler, Erste Bürgermeisterin