Für die Veranlagung der Hundesteuer bitten wir alle Hundebesitzer, sofern dies noch nicht geschehen ist, ihre Hunde anzumelden oder gegebenenfalls abzumelden.
Anmeldepflichtig sind alle Hunde, die
| - | 4 Monate alt sind, |
| - | 3 Monate in der Gemeinde sind, |
| - | von auswärts in das Gemeindegebiet zugezogen sind (auch wenn der Hund am bisherigen Wohnort schon versteuert wurde) |
Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung kann zu Steuernachberechnung und zu Ordnungsstrafen führen.
An- bzw. Abmeldungen werden im Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, (08282/88996-14 oder per Fax 08282/88996-22) entgegengenommen. Die entsprechenden Formulare stehen Ihnen auch im Internet www.vg-krumbach.de im Bereich „Service-Formulare“ zur Verfügung.