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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 3/2026
Waltenhausen
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Waltenhausen

Bauantrag 2025/6 - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 508/6, Gemarkung Waltenhausen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südlich Tannengehaustraße“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Zunächst wurde vom Landratsamt festgestellt, dass nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden und deshalb vom Antragsteller diesbezüglich Unterlagen nachgefordert.

Mit Nachreichung der Unterlagen durch den Planer ergab sich bei der Prüfung durch das Landratsamt, dass die Festsetzungen doch eingehalten werden. Somit wird der Antragsteller vom Landratsamt aufgefordert, den Antrag auf Baugenehmigung zurückzunehmen und das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren neu einzureichen.

Jahresrechnung 2024

Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2024

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Waltenhausen hat am 07.01.2026 unter Vorsitz der Ausschussvorsitzenden Frau Evelyn Beggel die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach örtlich geprüft.

Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.

Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Fetschele aufgeklärt werden.

Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Feststellung der Jahresrechnung

Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2024 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.

Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 der Gemeinde Waltenhausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR 1.757.342,90

Ausgaben EUR 1.757.342,90

Vermögenshaushalt Einnahmen EUR 1.892.127,28

Ausgaben EUR 1.892.127,28

Der Schuldenstand per 31.12.2024 wurde mit EUR 1.620.000,00 festgestellt.

Der Stand der Rücklagen beträgt zum 31.12.2024 EUR 94.083,55.

Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats genehmigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Entlastung zur Jahresrechnung 2024

Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.

Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2024 die Entlastung zu erteilen. Bürgermeister Rampp war wegen persönlicher Beteiligung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Verschiedenes

+ Kommunalwahl 2026: Gemeindewahlleiter Kolb erkundigt sich bei den Listenführer Hairenbuch und Weiler ob Interesse an einer gemeinsamen Info-Veranstaltung besteht. Geplant ist diese für alle Ortsteile am 26.02.2026 im Bürgerheim Waltenhausen, Beginn: 20 Uhr

+ Die Mesnerin in Weiler wird nach 55 Dienstjahren verabschiedet. Bei einer Messe in der Kapelle am 29. Januar wird ihr für Ihren treuen und langjährigen Dienst gedankt.