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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 3/2026
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

Jährlich werden der Verwaltung Rohrbrüche in privaten Wasserleitungen oder andere Schäden in der Hausinstallation gemeldet. Neben dem Schaden im Gebäudebereich, muss auch das vom Wasserzähler gemessene Wasser bezahlt werden. Ebenso verhält es sich grundsätzlich bei den Abwassergebühren. Für solche Härtefälle, die beim Austritt von großen Wassermengen entstehen, kann gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ein teilweiser Erlass gewährt werden.

Voraussetzung hierfür ist:

Der Mehrverbrauch darf nicht in das Kanalsystem eingeleitet worden sein.

Der Mehrverbrauch muss über 12 cbm liegen.

Umgehend nach Bekanntwerden des Rohrbruches, etc. muss ein schriftlicher Antrag bei der Gemeinde gestellt werden.

Für den Antrag ist eine schriftliche Bestätigung eines Installationsbetriebes bzw. die Heranziehung des gemeindlichen Wasserwartes nötig.

Die Nachweispflicht, dass das Wasser nicht in den Kanal eingeleitet wurde, liegt beim Hauseigentümer.

Den Antrag auf Erlass der Kanalgebühren können Sie im Internet unter

www.vg-krumbach.de unter

Verwaltung / Formulare / Kanalgebühr (Rohrbruch)

ausdrucken. Alternativ erhalten Sie den Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Tel. 08282/88996-16.

Weiter empfehlen wir, einmal im Monat die Wasserzähler zu kontrollieren und den monatlichen Verbrauch zu ermitteln. Dadurch kann ein höherer Verbrauch (z.B. auf Grund eines Rohrbruches, eines defekten Heizungsventils, etc.) frühzeitig erkannt werden.