Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen
Bauantrag 2026/01 - Abgrabungsgenehmigung: Zutageleiten von Grundwasser durch Entnahme von Kies auf den Grundstücken Fl.Nrn. 530 und 538, Gemarkung Oberegg, mit anschließender Wiederverfüllung
Der Antragssteller beantragt die Erlaubnis zum Nassabbau von Kies und zur anschließenden vollständigen Wiederverfüllung der Grube auf den Flurnummern 530 und 538 der Gemarkung Oberegg. Für den Abbau wird ein Zeitraum von 20 Jahren veranschlagt, wobei die Durchführung in 4 Abschnitten, die jeweils mit einer Dauer von 3-5 Jahren geplant sind, vorgesehen ist. Die Fläche soll nach Abschluss der Wiederverfüllung ökologisch wertvoll genutzt werden. Das Rekultivierungsziel kann dem beigefügten landschaftspflegerischen Begleitplan entnommen werden. Ziel ist eine naturnahe Nachnutzung, z.B. als ökologisch wertvolle Ausgleichsfläche. Die Flächen liegen im räumlichen Zusammenhang bereits bestehender Kiesgruben der Firma.
Zu vorgenanntem Vorhaben wurde die Gemeinde vom Landratsamt zur Stellungnahme bezüglich der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis aufgefordert.
Außerdem wurde zur Stellungnahme zu den Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung aufgefordert, falls hiermit kein Einverständnis besteht.
Vor einer Beschlussfassung muss die Zuwegung zwischen der Firma und der Gemeinde Wiesenbach vereinbart werden. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der Zustand der Zuwegung auf einen Ausgangszustand gebracht werden muss. Dies soll auf Kosten der Firma erfolgen. Diese muss während der Abbauzeit sicherstellen, dass die Zuwegung in einem verkehrssicheren Zustand ist. Grobe Verschmutzungen müssen sofort entfernt werden. Nach den vereinbarten 20 Jahren muss die Firma die Straße wieder auf den vereinbarten Zustand bringen. Bei einer Verlängerung geht es wieder von vorne los. Im Falle einer Veräußerung während der Abbauzeit muss die Vereinbarung auch für den neuen Eigentümer gelten.
BGM Edelmann, 3. BGM Vogel und ein Vertreter des Antragstellers werden gemeinsam ein Dokument für die Zuwegung ausarbeiten.
Dorferneuerung Wiesenbach: Kostenvereinbarungen und weitere Terminplanung
BGM Edelmann erhielt vom Verband für Ländliche Entwicklung Schwaben die Vereinbarung für den seit 2025 neu festgelegten Grundbeitrag für den Verband für Ländliche Entwicklung Schwaben. Hierbei handelt es sich um eine bayernweite Neuregelung, die alle Teilnehmergemeinschaften betrifft. Zusätzlich erhielt die Gemeinde eine weitere Vereinbarung, mit der die Abrechnung der stellvertretenden Vorstandsmitglieder der Dorferneuerung Wiesenbach geregelt wird. Grundlage ist der Beschluss des TG Vorstands zu Beginn der aktuellen Wahlperiode. In sämtlichen Gemeinden bei den Teilnehmergemeinschaften werden den stellvertretenden Vorstandsmitgliedern die gleiche Entschädigung bezahlt wie den ersten Vorstandsmitgliedern, die aktuelle Stundensätze hierfür sind 12,15€ je angefangener Stunde. Die Dorferneuerungsrichtlinien sehen eine Förderung für die stellvertretenden Vorstandsmitglieder nur im Vertretungsfall vor. Aus Sicht dem Verband der Ländlichen Entwicklung ist aber eine dauerhafte Teilnahme aller gewählten Vorstandsmitglieder an den Sitzungen zweckmäßig
Wie vereinbart wird voraussichtlich im 2. Quartal 2026 eine TG Vorstandssitzung einberufen, in dieser wird sich dann der Vorstand mit den beiden Vereinbarungen, den noch offenen Punkten in der Dorferneuerung u.a. befasst.
Der Gemeinderat stimmt über die Entschädigungen für die stellvertretenden Vorstandschaftsmitgliedern ab.
Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder erhalten nicht dieselbe Entschädigung.
Der Gemeinderat stimmt über die Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Wiesenbach und der Gemeinde Wiesenbach ab.
Der Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Wiesenbach und der Gemeinde Wiesenbach wird zugestimmt.
Nahwärmebefragung Ortsteile Sausenthal, Unter- und Oberwiesenbach
Julius Edelmann kann sich vorstellen ein Nahwärmenetz für die Ortsteile Sausenthal, Ober- und Unterwiesenbach zu errichten. Voraussetzung ist, wie bei jedem Nahwärmeprojekt, dass genügend Haushalte/Unternehmen Interesse bekunden.
Aus Sicht des Bürgermeisters wird sich die Gemeinde genauso verhalten wie beim letzten Projektanlauf in Oberwiesenbach/Oberegg. Es wird keine aktive Beteiligung durch die Gemeinde geben, aber man wird das Projekt dennoch unterstützen, z.B. durch die Erlaubnis Leitungen auf öffentlichem Grund zu verlegen.
Die Gemeinde wird für ihre Gemeindehäuser eine Interessenbekundung abgeben.