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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 3/2026
Deisenhausen
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Deisenhausen

Bauantrag 2025/11 - Nutzungsänderung von Kindergarten zu Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten, Anbau Balkon und Terrasse Südseite, Schulstraße 17, Gemarkung Unterbleichen

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung eines Kindergartens zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten und der Anbau eines Balkons und einer Terrasse an der Südseite.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Bauantrag 2025/12 - Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 90/16, Gemarkung Deisenhausen

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „An der Hochstraße“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses. Über dieses Vorhaben wurde in der Sitzung vom 15.05.2025 aufgrund einer formlosen Anfrage im Gemeinderat beraten, wobei eine an das Dorfbild angepasste Dachneigung empfohlen wurde.

Hierzu sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:

  1. Das Gebäude ist mit einer Dachneigung von 35° geplant, festgesetzt sind 48°-50°.

Begründung des Antragstellers:

Gestalterisch und architektonisch passt die flacherer Dachneigung besser zum geplanten Gebäude.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der benötigten Befreiung erteilt, da in der umliegenden Bebauung mehrfach flachere Dachneigungen ausgeführt sind.

Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (Art 6 GLKrWG) für die Kommunalwahl am 8. März 2026 und eine eventuelle Stichwahl am 22. März 2026

Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.

Der Gemeinderat bestellt die Wahlvorstände für die Kommunalwahl 2026 und eine evtl. Stichwahl.

Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder des Wahlvorstandes anschreiben.

gKU Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte - Aufnahme weiterer Kommunen

Der Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. hat in seiner Sitzung am 26.11.2025 die Aufnahme der Gemeinden Kutzenhausen (LKR Augsburg) und Rettenbach (LKR Günzburg) sowie der Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel (LKR Günzburg) beschlossen.

Kapazitäten für die Erweiterung sind vorhanden. Das gKU besteht derzeit aus 54 Trägerkommunen. Eine Liste der aktuellen Trägerkommunen erhalten Sie im Anhang.

Der Gemeinderat von Deisenhausen stimmt dem Beitritt der Gemeinden Kutzenhausen (LKR Augsburg) und Rettenbach (LKR Günzburg) sowie der Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel (LKR Günzburg) zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. sowie der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 601.500,00 € (bisher 589.000,00 €) zu.

Sonstiges

Glasfaserausbau

Deisenhausen/Nordhofen ist mit dem Glasfaserausbau -Kabelbau- zu 90% abgeschlossen. Nach dem Winterurlaub geht es in Oberbleichen weiter.