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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 4/2025
Verwaltungsgemeinschaft Krumbach
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Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26 an der Grundschule Deisenhausen

1.

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26 findet an der Grundschule Deisenhausen im März online statt.

Anzumelden ist jedes Kind,

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das bis zum 30. September des Jahres 6 Jahre alt wird;

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das im Vorjahr den Einschulungskorridor wahrgenommen hat;

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das im Vorjahr einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurde (Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen);

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das die Erziehungsberechtigten zurückstellen lassen wollen;

(Eine Zurückstellung darf nur erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht

teilnehmen kann.)

2.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

3.

Kinder, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können vorvorzeitig eingeschult werden. Dies ist nur mit einem schulpsychologischen Gutachten möglich, welches die Schulfähigkeit bestätigen muss.

4

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September

(Einschulungskorridor) sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Sie durchlaufen das Anmeldeverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das kommende Jahr verschieben möchten, müssen Sie dies der Schule bis spätestens 09. April schriftlich mitteilen.

Bitte nehmen Sie unverzüglich mit der Grundschule unter Tel: 08282/828610 Kontakt auf, falls Ihr Kind keine Kindertageseinrichtung besucht, oder Sie Fragen haben.

Für die Schuleinschreibung benötigen Sie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch, einen Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung sowie einen Nachweis des Masernschutzes. Außerdem bitten wir Sie, falls vorhanden, einen Sorgerechtsbeschluss hochzuladen. Des Weiteren ist es für die Schule hilfreich, wenn Sie das Schreiben „Informationen für die Grundschule“ (vom Kindergarten, falls vorhanden) abgeben.

Gez. Johanna Schafitel, Rektorin