Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 "Photovoltaikanlage Winzer" - Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaikanlage Winzer“ wird durch das beauftragte Planungsbüro „außen raum Konzepte – Büro für Landschaftsarchitektur“ vorgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 198, 203 und 204 der Gemarkung Winzer. Durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein sogenanntes ‚Sonstiges Sondergebiet‘ gem. § 11 BauNVO mit der
Zweckbestimmung Photovoltaikanlage geschaffen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaikanlage Winzer“ auf den Grundstücken Fl.Nrn 198, 203 und 204 und billigt den Entwurf in der Fassung vom 08.01.2025 mit folgenden Änderungen:
a) Die Zaunhöhe soll auf 2,0m begrenzt werden
b) Soll das Baurecht über die 31 Jahre hinweg verlängert werden, muss die Gemeinde zustimmen.
Der Gemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll durch das Planungsbüro durchgeführt werden.
Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen
Bauantrag 2024/11 - Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in 2 Wohneinheiten, Hauptstraße 48a, Gemarkung Winzer
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in 2 Wohneinheiten.
Der neu geplante Anbau im Süden ist entgegen den Bestimmungen nach § 3 Abs. 1 der Ortsgestaltungsatzung, wonach Haupt- und Nebengebäude mit einer Dachneigung von 25-55° zu versehen sind, mit einem Flachdach mit einer Dachneigung von 0° vorgesehen. Hierzu ist festzulegen, ob das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zu vorgenannter Abweichung von den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung erteilt wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Bauantrag 2024/12 - Zweistöckiger Anbau mit Terrasse, Tobel 7, Gemarkung Winzer
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist ein zweistöckiger Anbau mit Terrasse und Treppe an das bestehende Wohngebäude.
Nach Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass Befreiungen zu Abweichungen bezüglich der Ortsgestaltungs- und Stellplatzsatzung notwendig sind:
| 1. | Abweichung von § 3 Abs. 1: Überdachung des Balkons im Obergeschoss ist mit einer Dachneigung von 5 ° geplant; die Mindestdachneigung wird somit um 20° unterschritten. |
| 2. | Abweichung von § 3 Abs. 2: Überdachung des Balkons im Obergeschoss ist mit Eindeckung mit Glas geplant, Dacheindeckung weicht somit von den zulässigen Dacheindeckungen ab. |
Vom Gemeinderat ist zu entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen inklusive der vorgenannten notwendigen Befreiungen erteilt wird.
Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive der notwendigen Befreiungen erteilt.
Bauantrag 2025/1 - Anbau an einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Hinter den Gärten 7, Gemarkung Winzer
Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Vorgesehen ist der Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle. Da das Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, erscheint eine Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als möglich.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Anträge aus den drei Bürgerversammlungen
Die Anträge aus den Bürgerversammlungen wurden behandelt.
Bürgermeister und Gemeinderäte freuten sich über die rege Teilnahme an den drei Bürgerversammlungen.
Verschiedenes
Die Geschwindigkeitsmessanzeigen sind leider immer noch außer Betrieb. Hierauf hat die Gemeinde leider keinen Einfluss. Das Problem liegt bei den Überlandwerken Krumbach. Wir hoffen auf eine baldige Inbetriebnahme.