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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 4/2025
Breitenthal
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Breitenthal

4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kirchenweg Süd“ – Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.10.2023 beschlossen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ‚Kirchenweg Süd‘ zu ändern.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von 19.02.2024 bis 20.03.2024 statt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hat in der Fassung vom 17.06.2024, zusammen mit Begrün-dung inkl. Umweltbericht und einer Prüfung alternativer Standorte in der Zeit vom 08.07.2024 bis zum 08.08.2024 in der VG Krumbach öffentlich ausgelegen; parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Im Genehmigungsverfahren der Flächennutzungsplanänderung wurde durch das Landratsamt festgestellt, dass in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (nach § 3 (2) BauGB) nicht darauf hingewiesen wurde, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (nach § 3 Ab. 2 Nr. 2 BauGB). Dies stellt einen Verfahrensmangel dar, weswegen keine Genehmigung erteilt werden kann. Dies kann durch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit geheilt werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hat daraufhin in der Fassung vom 15.11.2024, zusammen mit Begründung inkl. Umweltbericht und einer Prüfung alternativer Standorte in der Zeit vom 16.12.2024 bis zum 27.01.2025 in der VG Krumbach öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen konnten ebenfalls auf der Homepage der VG Krumbach (https://www.vg-krumbach.de/in-aufstellung) heruntergeladen werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Von Seiten der Bürger wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenthal beschließt:

  1. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 10.02.2025 wird festgestellt. Die Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 10.02.2025 wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplans dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Bauvoranfragen, Bauanträge, Baurechtliche Vorhabensanzeigen

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Tafertshofer Straße 7, Gemarkung Breitenthal

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der Einbeziehungssatzung „Tafertshofer Straße“. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Augenscheinlich werden die textlichen Festsetzungen der Einbeziehungssatzung eingehalten. Auffallend ist allerdings, dass sich die Hälfte der Fläche des Wohnhauses außerhalb des festgelegten räumlichen Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung im planungsrechtlichen Außenbereich befindet.

Nur wenn das Bauvorhaben im Bereich der gültigen Einbeziehungssatzung liegt, kann der Gemeinderat das Einvernehmen erteilen.

Anbau eines Lagergebäudes mit Nasszelle an eine bestehende Gerätehallte, Tafertshofer Straße 6, Gemarkung Breitenthal

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant ist der Anbau eines Lagergebäudes mit Nasszelle an eine bestehende Gerätehalle.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Neubau eines Einfamilienhauses mit angrenzender Doppelgarage in Massivbauweise, Unterdorfer Straße 4, Gemarkung Nattenhausen

Das Vorhaben liegt im Bereich der Ortsabrundungssatzung Nattenhausen und wird demnach dem unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB zugeordnet. Geplant ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit angrenzender Doppelgarage.

Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen erscheinen Befreiungen zu Abweichungen von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung bezüglich des Anbaus an der Westseite notwendig. Dieser soll entgegen § 2 Abs. 3 OGS mit einer anderen Dachneigung (Flachdach), und daraus folglich anderer Dacheindeckung sowie einer anderen Außenwandgestaltung als am Hauptgebäude ausgeführt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird inklusive den benötigten Befreiungen von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung erteilt.

Wohnen auf dem Land

Die Landkreise Dillingen und Günzburg arbeiten im Rahmen des Regionalentwicklungsvereins Donautal-Aktiv zusammen und gehen immer wieder neue Themen und Projekte an. Eines davon ist das Entwicklungsnetzwerk „Leben und Wohnen auf dem Land“, das durch das europäische Leader-Programm unterstützt wird. Das Netzwerk möchte Strategien entwickeln um auf die veränderten Wohnsituationen und – bedürfnisse aller Generationen Antworten zu finden und im Optimalfall Ortskerne in Zukunft attraktiv sowie lebendig zu gestalten.

Da die Gemeinde Breitenthal bereits im Zuge der noch laufenden Dorferneuerung ein Entwicklungskonzept erarbeitet hatte, sieht der Gemeinderat keine Notwendigkeit an diesem Netzwerk teilzunehmen.

Aufnahme von Kindern ab 6 Jahren in die Freiwillige Feuerwehr

Der Jugendleiter der FFW Breitenthal hält eine Aufnahme von Kindern ab 6 Jahren in die Feuerwehr für sinnvoll, vor allem aus versicherungstechnischen Gründen. Derzeit nehmen die Feuerwehren Breitenthal und Nattenhausen Kinder ab 10 Jahren auf.

Zur weiteren Klärung in Bezug auf einen höheren Betreuungsaufwand wird das Thema an die Feuerwehren zurückgegeben.