Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Buchenstraße 7, Gemarkung Ebershausen
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Im Eichet“. Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garage.
Hierzu wurden vom Antragsteller folgende Abweichungen nach Art. 63 BayBO beantragt und wie folgt formuliert:
Begründung: Im Bebauungsplan steht die Firstrichtung auf Antrag verändern zu können.
Begründung: Es sollen Dachplatten mit dunkler Farbe auf das Dach. Im Zusammenhang mit einer PV-Anlage ergibt sich ein harmonischeres Gesamtbild.
Nach Durchsicht der Unterlagen wurde festgestellt, dass weitere Befreiungen von den Bestimmungen des Bebauungsplans notwendig sind:
Vom Gemeinderat ist nun zu entscheiden, ob das gemeindliche Einvernehmen inklusive der notwendigen Befreiungen erteilt wird.
Der Gemeinde erteilt das gemeindliche Einvernehmen inklusive alles notwendigen Befreiungen.
Jahresbericht 2023
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Ebershausen hat am 11.12.2024 unter Vorsitz von Alexandra Jäckle die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 in Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach stichprobenmäßig örtlich geprüft.
Für Bemerkungen hat die Prüfung keinen Anlass gegeben.
Während der Prüfungshandlung aufgetretene Unklarheiten konnten noch während der Prüfung durch die Beiziehung von Frau Barbara Fetschele aufgeklärt werden.
Der Prüfungsausschuss bescheinigt dem Personal der Finanzverwaltung der VGem Krumbach eine korrekte und einwandfreie Arbeit.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, die Jahresrechnung entsprechend den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festzustellen.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung 2023
Nach erfolgter örtlicher Prüfung, die zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gegeben hat, wird entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2023 mit den von der Verwaltung ermittelten Ergebnissen festgestellt.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 der Gemeinde Ebershausen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR 1.192.246,01
Ausgaben EUR 1.192.246,01
Vermögenshaushalt Einnahmen EUR 2.354.811,67
Ausgaben EUR 2.354.811,67
Der Schuldenstand per 31.12.2023 wurde mit EUR 0,00 festgestellt.
Der Stand der Rücklagen betrug zum 31.12.2023 EUR 1.435.572,69.
Gleichzeitig werden die im Haushaltsjahr angefallenen über und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen), soweit sie nicht schon früher durch Beschluss des Gemeinderats bestätigt wurden, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Entlastung zur Jahresrechnung
Nach Feststellung der Jahresrechnung kann die Entlastung zur Jahresrechnung erfolgen.
Der Gemeinderat beschließt, zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung zu erteilen.
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Ebershausen auf Änderung der Vereinbarung Gebäudeunterhalt Feuerwehr / Musikerheim
Der Feuerwehrverein Ebershausen beantragt eine Änderung des Vertrags zum Gebäudeunterhalt des Feuerwehrhauses. Die Vereinbarung wurde im Jahr 2005, noch vor Bezug des Gebäudes, getroffen. Dieser fand Ende des Jahres 2007 statt. Eine Änderung der Vereinbarung wurde bereits in den Folgejahren vom Musikverein beantragt. Wiederholt wurde jedoch an dieser festgehalten, welche eine Drittelung der Reinigungskosten für das Gebäude vorsieht.
Die Reinigungskosten werden seit Bezug aufgeteilt zwischen der Gemeinde für die aktive Wehr, dem Feuerwehrverein und dem Musikverein. Der Musikverein organisiert seither die Reinhaltung des Gebäudes. Aufgrund der Tatsache, dass der Feuerwehrverein die Örtlichkeiten nur sehr beschränkt benutzt, beantragt er aus der Vereinbarung auszutreten bzw. diese neu zu gestalten.
Nach eingehender Diskussion im Gremium fasst Bürgermeister Harald zusammen:
Der Feuerwehrverein wird von der Vereinbarung vom 16.11.2005 befreit. Nach Rücksprache mit der Verwaltungsgemeinschaft und den Beteiligten soll nach einer Lösung gefunden werden. Die anteilige Kostenbeteiligung des Musikvereins, wie bisher, soll beibehalten werden. Bis eine entsprechende Lösung gefunden ist, wird verfahren wie in den letzten Jahren.
Dieser Vorgehensweise wurde im Rat einstimmig zugestimmt.
Sonstiges
- Bürgermeister Harald Lenz informiert über eine Hundeattacke vom 26.12.2024 im Ortsteil Waltenberg, bei der eine Bürgerin von einem Hund angefallen und im Gesicht verletzt wurde. Daraufhin bekam er mehrere e-mails von besorgten Bürgern.
GR Markus Steidle zeigt sich besorgt über diese Hundeattacke, welche sich vor seinem Haus zugetragen hat.
Bürgermeister Harald Lenz erklärt, dass die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach als Sicherheitsbehörde den Fall prüft um rechtliche Schritte bzw. Anordnungen einzuleiten.