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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 4/2026
Aletshausen
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Aletshausen

Entscheidung über die Verpachtung von Gemeindeflächen für die Errichtung einer Windkraftanlage in Gaismarkt (Herrenwald)

Zu dieser Sitzung waren Vertreter der Fa. Vensol für Fragen anwesend.

Es ging im Wesentlichen um die Genauigkeit des Standortes des Windrades. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt mindestens 950 Meter. Die Erschließung für das Bauvorhaben erfolgt ausschließlich von Norden. Laut Vertreter der Fa. Vensol werden alle gesetzlichen Vorgaben inklusive Schallgutachten eingehalten. Ohne die Zustimmung der Gemeinde Aletshausen wurde nochmal bekräftigt, dass trotzdem mindestens zwei Windkraftanlagen in Planung sind. Mit Zustimmung von Aletshausen können drei Windräder geplant werden. Auch der finanzielle Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden. Der Rechtlerwald Gaismarkt hat die Entscheidung über die Verpachtung der Gemeindlichen Fläche der Gemeinde übertragen.

Beschluss:

Grundsatzentscheidung für die Verpachtung von Gemeindeflächen: Nur absolut notwendige Fläche wird an die Fa. Vensol aus Babenhausen zum Bau einer Windkraftanlage auf Gemeindegebiet verpachtet. Nun kann im nächsten Schritt über den Nutzungsvertrag beraten werden.

In einer schriftlichen Abstimmung des Rechtlerwaldes Gaismarkt wurde die Entscheidung der Gemeinde Aletshausen überlassen.

Bauantrag 2025/12 - Neubau eines ZFH mit Doppelgarage, Fl.Nr. 123/22, Gemarkung Aletshausen

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „Aletshausen-Nord“ mit „Aletshausen-Nord 1.Änderung“. Geplant ist der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage. Es wurde hierfür eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt:

  1. Zwischen der Einfahrt zur Garage und der Zufahrt zum Stellplatz soll eine Stützmauer errichtet werden. Laut den Festsetzungen des Bebauungsplans ist die Errichtung von Stützmauern (Betonmauern, Befestigung mittels Formsteinen u.a.) unzulässig.

Begründung des Antragsstellers:

Stützwand: Zwischen der Zufahrt Garage und Stellplatz Wohnung 2 soll eine Stützwand mit einer maximalen Höhe von 1,40m erstellt werden. Die Wand soll mit Natursteinen gebaut und begrünt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Verschiedenes

Vorbesprechung Haushalt 2026:

+ Renovierung Amtszimmer Bürgermeister

+ Sanierung Straßen

+ Streichen der Außenfassade Gemeinde- und Vereinshaus Aletshausen