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Mitteilungsblatt - amtl Bekanntmachungsorgan der VG Krumbach
Ausgabe 5/2023
Deisenhausen
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Bericht aus der Gemeinderatssitzung Deisenhausen vom 09.02.2023

Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses, Fl.Nr. 66, Gemarkung Unterbleichen

Isolierte Befreiung:

- Kniestockerhöhung auf 100cm

- Dachziegelfarbe schwarz

Überschreitung der Baulinie Richtung Tulpenweg

Die Gemeine stellt eine Kniestockerhöhung auf 100 cm in Aussicht.

Die Abweichung der Dachziegelfarbe in die Farbe schwarz könnte sich die Gemeinde vorstellen.

Der Gemeinderat besteht auf die Einhaltung der Baulinie.

Der Gemeinderat könnte sich einen Dachüberstand von 64 cm anstatt 50 cm vorstellen.

Wahl der Schöffen für 2024 - 2028:

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

Auf Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetztes ist in diesem Jahr die Wahl der Schöffen (Ehrenamt) für die Geschäftsjahre 2024 -2028 durchzuführen.

Die Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste ist bis zum 31. März 2023 durch die Gemeindeverwaltung möglich.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Es gibt die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Aus den eingereichten Vorschlagslisten zur Schöffenwahl werden dann die Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 durch das Amtsgericht ausgewählt und in das Ehrenamt des Schöffen berufen.

Die Mitglieder des Gemeinderats benennen aus ihrem Gremium folgende Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste:

1. Christoph Scherer

2. Helmut Höld

Die Vorschlagsliste kann von Seiten der Bürgerschaft durch Benennung weiterer Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste ergänzt werden.

Anwendung des §2b Umsatzsteuerrecht; Widerruf der Optionserklärung

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Grundsatzurteilen festgestellt, dass die bisherige Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nicht richtlinienkonform erfolgt.

Durch eine Rechtsänderung wurde die Umsatzbesteuerung von Kommunen umfassend erweitert. Während die öffentliche Hand unter Anwendung der bisherigen Rechtslage nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art als Unternehmer galt, wird sie künftig grundsätzlich wie ein privatwirtschaftlicher Unternehmer behandelt, der im Wettbewerb zur Privatwirtschaft steht.

Der neue § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) trat zum 01.01.2017 in Kraft und hob die bisherigen Regelungen in § 2 Abs. 3 UStG auf. Zugleich hat der Gesetzgeber den Gemeinden eine Option zur Weiterführung des alten Umsatzsteuerrechts bis zum 31.12.2020 eingeräumt, die sich durch eine Gesetzesänderung automatisch auf den 31.12.2022 verlängert hat.

Im Hinblick auf dieses Datum hat die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach in Zusammenarbeit mit der KST Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zusmarshausen, die jeweiligen Bereiche aufwändig geprüft und bestehende Tatbestände nach einer künftigen Besteuerung beurteilt. Die Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Umsatzsteuerrechts ab 2023 konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden.

Aufgrund von Rückständen vieler Körperschaften auf diesem Gebiet hat der Gesetzgeber am 16.12.2022 eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.12.2024 verabschiedet.

Da die Verwaltungsgemeinschaft Krumbach bereits alle Vorbereitungen zur Umstellung getroffen hat, sollte ab dem 01.01.2023 das neue Umsatzsteuerrecht in der Gemeinde Deisenhausen eingeführt werden. Durch die Umstellung wird die Gemeinde in mehr Fällen als bisher Umsatzsteuer auf ihre Entgelte abführen, kann allerdings im Gegenzug bei mehreren Ausgaben eine Vorsteuer geltend machen.

Die von der Umsatzsteuer betroffenen Bereiche sind derzeit:

Vermessungsmaterial

Straßenreinigung

Strom für Versorgungspunkte

Photovoltaikanlage

Holzverkauf aus Gemeindewald

Wasserversorgung

Mieten und Pachten (Einzelfallprüfung)

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Deisenhausen Gebrauch macht von der Möglichkeit, den §2b Umsatzsteuergesetz (UStG) erstmals ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden.

Die Optionserklärung soll widerrufen werden und die Einführung des §2b UStG ab dem 1. Januar 2023 erfolgen.

Kath.Kita Maria Himmelfahrt Elternbeiträge ab 01.09.2023

Der Gemeinderat diskutiert die Erhöhung der Elternbeiträge. In 2022 wurde die Erhöhung ausgesetzt. Das KiTa Zentrum St. Simpert schlägt auch aufgrund der Preissteigerung eine Erhöhung von 8% vor.

Der Gemeinderat beschließt eine Erhöhung der Kindergartenelternbeiträge um 8%, aufgerundet auf volle EUR.

Landschaftspflegeverband - Pflege Gräben 2023

Bürgermeister Langbauer berichtet, dass der Landschaftspflegeverband Günzburg e.V. über das aktuell noch laufende, zu 90 % geförderte Projekt „Natürlich Bayern“ Gräben der Gemeinde Deisenhausen auf insgesamt 4 Flurnummern (539, 561, 580, 623, Gemarkung Deisenhausen) pflegt.

Das Projekt läuft Anfang 2023 aus und der Landschaftspflegeverband würde die Gräben gerne in ein neues Förderprogramm übernehmen und mit beantragen, damit diese weiterhin mit der Ökologischen Grabenmahd gepflegt und sich weiterentwickeln können.

Die 90 %-Förderung ist leider nicht mehr beantragbar, im neuen Förderprogramm wären es aber immer noch 70 % Förderung.

D.h. dass sich der Eigenanteil der Gemeinde Deisenhausen an den Gesamtkosten der Pflegemaßnahmen von 0 % auf 15 % erhöhen würde.

Der Landschaftspflegeverband möchte nun wissen, ob die Gemeinde an der Weiterführung der ökologischen Pflege der Gräben über die 70 % Förderung + 15% Anteil Landschaftspflegeverband und einem Eigenkostenanteil von 15 % interessiert ist.

Die Gemeinde Deisenhausen beauftragt den Landschaftspflegeverband zur Pflege der Gräben für die genannten Flurnummern zum angegebenen Anteil.

Zuschussanfrage der Seniorenbeauftragten für Fahrten zu Ausflugszielen

Die Seniorenbeauftragte möchte hin und wieder eine Fahrt zu einem nahegelegenen Ausflugsziel organisieren. Um die Kosten gering zu halten bittet sie um einen Zuschuss der Gemeinde.

Die Gemeinde Deisenhausen bezuschusst mit bis zu 500 EUR im Jahr Seniorenausflüge. Die 500 EUR dürfen nur zu Fahrt- und Eintrittszwecken verwendet werden.

Anschaffung von Mützen für die drei Feuerwehren

Für die drei Feuerwehren sollen Mützen angeschafft werden.

Die Gemeinde Deisenhausen schafft für die aktiven Feuerwehrleute der Gemeinde Deisenhausen Mützen an.

Zur Information:

Die Gemeinde konnte im Jahr 2022 einen Acker erwerben.