Antrag auf Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Winzer
In er Sitzung vom 20.11.2023 wurde ein Antrag zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf den Fl.Nr. 203, 204 und 198 der Gemarkung Winzer vorgebracht. Nach Überarbeitung des Kriterienkataloges kann nun über das geplante Vorhaben abgestimmt werden.
Die Anfrage erfüllt die notwendigen Kriterien. Dem Antrag zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf den Fl.Nr. 203, 204 und 198 der Gemarkung Winzer wird zugestimmt.
Antrag auf Errichtung einer PV-Freiflächenanlage in der Gemarkung Aletshausen
In der Sitzung vom 18.12.2023 wurde ein Antrag zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Fl.Nr. 615, Gemarkung Aletshausen, eingebracht. Nach Überarbeitung des Kriterienkataloges kann nun über das Vorhaben abgestimmt werden.
Der Antrag zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf der Fl.Nr. 615, Gemarkung Aletshausen, wurde abgelehnt.
Das Grundstück liegt außerhalb der ausgewiesenen bevorzugten Gebiete.
Antrag auf Verlängerung Kiesausbeute Kiesgrube Winzer
Für den Antrag auf Verlängerung der Planungsgenehmigung zur Kiesausbeute in Winzer für weitere 15 Jahre ist ein Beschluss des Gemeinderats notwendig. Der Antrag liegt zur weiteren Bearbeitung im Landratsamt Günzburg.
Der Gemeinderat stimmt einer Verlängerung der Plangenehmigung für Kiesabbau auf Fl.Nr. 974 Gemarkung Winzer für weitere 15 Jahre zu.
Vereinbarung mit SKM über die Gewährung eines Zuschusses zur Weiterfinanzierung der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit
Der Landkreis Günzburg arbeitet seit vielen Jahren erfolgreich mit dem Katholischen Verband für soziale Dienste (SKM) im Bereich des Obdach- und Wohnungslosenwesens zusammen. Seit 1997 wird eine Wärmestube und die Fachberatungsstelle für Obdach- und Wohnungslose in Günzburg betrieben. Die letzte Vereinbarung aus 2021 läuft zum Jahresende aus.
Da die Wohnraumprävention eine gemeindliche Aufgabe im eigenen Wirkungskreis ist, erfolgt die Finanzierung über die Kreisumlage.
Die Förderung vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 berechnet sich wie folgt:
| Kosten | Neu seit 2015 | |
| Personalkosten | 48.676,27 Euro (30 Wochenstunden) 22.596,64 Euro (24 Wo-Std.) | |
| Sachkosten | 2.000,00 Euro | 1.500,00 Euro |
| Fahrtkosten | 2.000,00 Euro | 1.500,00 Euro. |
Durch die neuen Fördersätze würde sich eine Erhöhung der Kreisumlage von 0,015 auf 0,028 % ergeben.
Die Gemeinde stimmt der Erhöhung und Weiterfinanzierung der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zu.
Info: Genehmigungsfreistellung Neubau einer Garage, Hohenraunauer Str. 14, Fl.Nr. 584/4, Gemarkung Aletshausen
Für das Bauvorhaben „Neubau einer Garage“ in Aletshausen, wurde eine Genehmigungsfreistellung erteilt, da alle Anforderungen eingehalten wurden.
Bauvoranfrage: Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Keller, Fl.Nrn. 46 und 46/1, Gemarkung Aletshausen
Das Vorhaben liegt im Übergang zwischen dem planungsrechtlichen Innenbereich in den Außenbereich. Vor Einreichung der formellen Planungsunterlagen soll im Rahmen der formlosen Anfrage geklärt werden, ob ein zweigeschossiges Gebäude entsprechend den beiliegenden Planunterlagen aus Sicht der Gemeinde möglich ist.
Das gemeindliche Einvernehmen wird aus Sicht der Gemeinde befürwortet. Eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit trifft jedoch das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde. Bis zur Bebauung muss die Erschließung über den bestehenden Privatweg gesichert werden (Dienstbarkeit).
Bestellung der Wahlvorstände für die Urnenwahl (§ 5 Abs. Europawahlgesetz, §§ 5, 6 Europawahlordnung) für die Europawahl am 9. Juni 2024
Die Gemeinde hat für die o.a. Wahl den Wahlvorstand zu bestellen. Nach Eingang im Wahlamt der VG, werden die Mitglieder des Wahlvorstands angeschrieben. Für die Briefwahl muss kein Wahlvorstand bestellt werden, da diese wie die Jahre vorher in der VG selber ausgewertet wird.
Der Gemeinderat bestellt die Wahlvorstände für die Europawahl am 9. Juni 2024. Das Wahlamt der VG Krumbach wird die Mitglieder der Wahlvorstände anschreiben.
Anträge aus den Bürgerversammlungen
Die Anträge aus den Bürgerversammlungen wurden im Gremium besprochen und werden bearbeitet.
| Verschiedenes | |
| • | Rohrbrüche auf privaten Grundstücken: |
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| Jährlich werden auf Privatgrundstücken bei Rohrbrüchen oder anderen Wasserverlusten Anträge auf teilweisen Erlass der Kanalgebühren gestellt. Diesen Anträgen wird grundsätzlich stattgegeben, wenn der entstandene Mehrverbrauch nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Dieses Vorgehen entspricht der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) und ist durch diverse Urteile bestätigt worden. |
| In der BGS-EWS sind folgende Voraussetzungen für einen Abzug festgelegt: | |
| • | der Nachweis der zurückgehaltenen (nicht eingeleiteten) Wassermenge obliegt dem Gebührenpflichtigen. |
| • | vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³. |
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| In einzelnen Fällen wurde der Antrag auf Erlass erst bei Bekanntgabe des Verbrauchsgebührenbescheides gestellt. Zu diesem Zeitpunkt ist oftmals kein Nachweis von Seiten des Gebührenpflichtigen mehr möglich. |
| Die Verwaltung empfiehlt folgende Vorgehensweise ab dem Jahr 2024: | |
| • | Für den Erlass ist ein schriftlicher Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft zu stellen. |
| • | Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Wasserverlustes gestellt werden. |
| • | Der Gebührenpflichtige muss nachweisen, dass die Wassermenge nicht in das Kanalsystem eingeleitet wurde. Hierfür sind zwei Möglichkeiten vorgesehen: die schriftliche Bestätigung durch einen Installationsbetrieb oder die Hinzuziehung des gemeindlichen Wasserwartes. |
| • | Zwischen Gaismarkt und Winzer ist zur besseren Mobilfunkverbindung ein neuer Mobilfunkmast geplant. Der Standort wird in nächster Zeit festgelegt. |
Spenden
Dem Gemeinderat liegen zwei Anträge auf Gewährung eines finanziellen Zuschusses vor.
Der Volksbund Dt. Kriegsgräber wird mit 100,- Euro für die Jahre 2023 und 2024 unterstützt.
Der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund wird mit 100,- Euro für die Jahre 2023 und 2024 unterstützt.
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